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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Autopanne
18.02.2007, 15:29 Uhr

Bußgeld

die Bußgeldstelle behauptet, sie hätte mir eine Rechnung zu einer Ordnungswidrigkeit geschickt. Leider ist dieser Brief nicht angekommen. Die Bußgeldstelle beharrt auf der Zahlung der Zusatzkosten. Was kann ich machen, um nur das Bußgeld zu zahlen. Normalerweise müssen die mir Nachweisen, dass ich den Brief bekommen habe (-> Unterschrift) oder haben die staatlichen Behörden Sonderbefugnisse? Was kann ich tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.02.2007, 15:41 Uhr

zu: Bußgeld

warum gibst du dich nicht mit der antwort von durban zufrieden?

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=16880&a
mp;forum=0


holger

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18.02.2007, 22:37 Uhr

zu: Bußgeld

Wenn Du dann noch Fragen hast, darfst Du sie gerne stellen :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Autopanne
19.02.2007, 21:01 Uhr

zu: Bußgeld

Danke vielmals, hatte meine Frage bloß im Forum nicht mehr gefunden. Ist aber echt mies, dass man Extrakosten bezahlen soll, wofür ich eigentlich gar nicht der Verursacher bin. Das ist quasi eine Zwangsenteignung. Der Witz ist ja: Ich muss denen nachweisen, dass ich denen einen Widerspruch geschickt habe (hatten Brief wohl nicht angenommen), aber die müssen mir nicht nachweisen, dass sie mir einen Brief geschrieben haben. Wo ist da Gerechtigkeit? Das heißt zu gut deutsch, dass man wegen einer Lappalie (im Parkverbot stehen,...) bereits ins Gefängnis und vor einer Zwangsvollstreckung landen kann (wenn die das wollen)!! Das muss man sich mal vor Augen führen! Offenbar hat sich nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland nicht viel an den Gesetzen geändert. Die waren Verbrecher sind doch die staatlichen Eintreibungsorgane, die mit unseren Steuern jagt auf uns friedfertige Bürger machen. So eine Willkür habe ich noch nicht erlebt. Außerdem ist bei mir jeder verschickte Brief stets beim Empfänger angelangt und Briefe habe ich sonst immer problemlos erhalten. Das wäre ein Fall für die Presse. Da lacht sich ja kaputt drüber. Jedenfalls werde ich mir das gut merken und Konsequenzen ziehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.02.2007, 21:12 Uhr

zu: Bußgeld

Du siehst das falsch:
DU hast eine Ordnungswidrigkeit begangen. Durch das Bußgeldverfahren entstehen Kosten für den Staat. Warum sollte die der Steuerzahler tragen?
Das Verwarngeld ist ein vereinfachtes Verfahren. Hier wird nicht groß nachgeprüft, ob Eintragungen in Flensburg vorhanden sind, oder ob die Adresse überhaupt korrekt ist, und ob der Halter tatsächlich der Fahrer war. Auch auf eine förmliche Zustellung wird verzichtet. Deshalb fallen da keine Gebühren an.
Wenn das Schreiben bei dir nicht ankam, kann auch die Post schuld sein, seitens der Behörde lässt sich das ebenso wenig nachvollziehen.
Im Bußgeldverfahren wird nun sichergestellt, dass die Schreiben dich wirklich erreichen, aber das ist eben teurer... und wieso sollte die Allgemeinheit dafür zahlen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Es muss nicht angehalten werden

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren