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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
06.02.2007, 20:24 Uhr

Unfall in Probezeit, Führerschein weg?

Hallo,

ein Kumpel von mir hatte vor etwa zwei Wochen einen Unfall, da er vermutlich eingeschlafen ist und frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen ist. Das ganze geschah innerorts. Die Autos haben so weit ich weiß beide einen Totalschaden, allerdings gab es keinen Personenschaden.
Heute hatte er nun eine Vorladung zur Polizei, wo ihm mitgeteilt wurde, dass der Fall dem Staatsanwalt übergeben wird und er von einer Geldstrafe und Führerscheinentzug ausgehen kann.
Ist diese Information richtig, und, wenn ja, wie lange wird er keinen Führerschein mehr haben?

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06.02.2007, 22:14 Uhr

zu: Unfall in Probezeit, Führerschein weg?

Das lässt sich pauschal so nicht sagen, weil wir ja nicht wissen, welcher Vorwurf ihm gemacht wird.
Da ist viel möglich, von einem Fahrverbot bis zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 315c StGB. Wurde da nichts konkreteres gesagt?

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06.02.2007, 22:37 Uhr

zu: Unfall in Probezeit, Führerschein weg?

Der Vorwurf lautet: "Körperliche Mängel mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr".

Wohl er Schlafmangel.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen