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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern surfbear
03.02.2007, 23:16 Uhr

Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Hallo

Gleich zwei Fragen daß es sich lohnt :)

  1. Das Baustellen-Verkehrsschild, also das dreieckige, weiß mit rotem Rand, Spitze nach oben und Straßenarbeiter-Piktogramm ... beinhaltet dieses Verkehrszeichen schon ein Halte- oder Parkverbot? Die fragliche Stelle ist innerorts und ca. 6 m nach dem o.g. Zeichen kommt das Zeichen 'Halteverbot' mit Zeitangabe ab wann und weißem Pfeil der nach links zeigt, also Halteverbot ab Schild. Mein KFZ steht derzeit zwischen den beiden Verkehrszeichen.

  2. Kreuzung innerorts mit Straßen die in jeder Fahrtrichtung zweispurig sind. Der typische Fall: Ich stehe an der roten Ampel und will rechts abbiegen. Nur die rechte Spur auf der ich stehe ist zum Rechtsabbiegen vorgesehen. Mir gegenüber stehen KFZ die links abbiegen wollen, also in die selbe Straße einfahren wie ich. Nur die linke Spur der Gegenrichtung darf links abbiegen.
    Die Frage: Habe ich als Rechtsabbieger das Recht, mir während des Abbiegevorgangs auszusuchen ob ich anschließend die rechte oder die linke Spur nehme oder muß ich die rechte nehmen?
    Was meistens passiert ist, daß die Linksabbieger von gegenüber ganz selbstverständlich abbiegen und dies auf die linke Spur in der neuen Fahrtrichtung. Scheint mir zunächst logisch aber was meint die StVO dazu?
Disclaimer: mein Führerscheinerwerb liegt schon einige Jahrzehnte zurück und ich bin nicht immer auf dem aktuellen Stand (auch wenn ich es sein müßte).

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04.02.2007, 00:09 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Hallo surfbaer,

zu 1:
aufgrund dessen:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_40.php
denke ich, dass du da parken darfst. Das später folgende Haltverbotsschild gilt ja nur für die Strecke ab dem Schild in Fahrtrichtung, nicht vorher.

zu 2:
wenn du abbiegst, hast du dich immer auf der Spur zu halten, die du gerade befährst. Nach dem Abbiegen müsstest du, wenn du die Spur wechseln willst, nochmals blinken und dann den Fahrspurwechsel vornehmen.
(Vielleicht sollte man denjenigen, die für die Neuauflage der STVO zuständig sind, vorschlagen, einen Doppel-Blinker zu kreieren. Den setzt man dann, wenn man abbiegen UND gleichzeitig die Spur wechseln will. Einen Blinker rechts, für's Rechtsabbiegen und den zweiten Blinker für links, um auf die linke Fahrspur zu wechseln, oder so. Andernfalls, wenn man NUR abbiegt genügt der herkömmliche Blinker. ;-)
...mhm... und was ist bei drei Fahrspuren? ...mhm... ich fahre auf der mittleren Spur, will links abbiegen und gleichzeitig von der mittleren auf die linke Spur wechseln = Doppelblinker links... schöne Blinkerei würde das geben... wie Weihnachten ;-)

... kurz und knapp: Ich weiss es auch nicht? :-/
Gruß
steinboeckin

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04.02.2007, 01:39 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

@steinböckin:

Zu Punkt 2:
Vielleicht hilfst Du mir mal, die entsprechende Stelle in der StVO zu finden? Ich habe gerade mal flüchtig drübergelesen und nichts gefunden.

Meiner Meinung nach muß der gegenüberliegende linksabbiegende Verkehr auf jeden Fall warten, wenn surfbear rechts abbiegt. Ist doch die gleiche Situation, als wenn die Straße nur einspurig wäre. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis niemanden, der den Fahrstreifen nicht während des Abbiegevorgangs wechseln würde.


Gruß,

diezge

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04.02.2007, 08:44 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Moin, moin, dzge,

soviel wie ich weiss, hat der mir gegenüberbefindliche Linksabbiegeverkehr nur bei einspurigen Fahrbahnen zu warten.

Bei mehrspurigen habe ich ich auf der von mir momentan benutzten zu bleiben.

Ob das irgendwo schwarz auf weiss steht, weiss ich nicht. Es erscheint mir aber sehr logisch: Mir wurde gesagt, dass mehrspurige Fahrbahnen dazu dienen, den Verkehr flüssig zu halten. Wenn bei derselben Grünphase gleichzeitig Rechts- und Linksabbieger zum Zuge kommen, ist der Effekt erreicht.
Mit einem Paragrahpen dazu kann ich nicht dienen. Vielleicht jemand anderes hier?
Gruß
steinboeckin

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04.02.2007, 08:51 Uhr

Nachtrag

Natürlich hätte ich als Linksabbieger besonderes Augenmerk auf Rechtsabbieger wie diezge zu halten. Wenn es zu einem Unfall kommen sollte, hast du Teilschuld.

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04.02.2007, 13:21 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Hm.... sowit ich weiß, hat der Rechtsabbieger die freie Fahrstreifenwahl , der Linksabbieger muß in jedem Fall warten. Hab jetzt leider wenig Zeit, schreibe nachher nochmal etwas ausführlicher.

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04.02.2007, 19:15 Uhr

@steinboeckin

So, hab mich nochmal vergewissert:
Soweit ich weiß, hat ein Rechtsabbieger grundsätzlich die freie Fahrstreifenwahl. Es geht sogar noch weiter: Gibt es mehrere Rechtsabbiegerspuren (die nicht über die Kreuzung geführt werden), so darf der Fahrer, der sich auf der Rechtsabbiegerspur befindet, sich den Fahrstreifen aussuchen. Der Linksabbieger muß in jeden Fall warten.
Korrigiere mich, Steinboeckin, wenn ich falsch liege, aber auch ich kann in der StVO nichts anderes finden, daher gilt mangels Regelung wohl das eben gesagte. Meiner Meinung nach hat Diezge recht.

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05.02.2007, 01:10 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Hallo durbanZA,
das hat surfbear geschrieben: »Die Frage: Habe ich als Rechtsabbieger das Recht, mir während des Abbiegevorgangs auszusuchen ob ich anschließend die rechte oder die linke Spur nehme oder muß ich die rechte nehmen?«

Ich habe gelernt: Während des Abbiegevorgangs habe ich auf der Spur zu weiterzufahren, auf der ich mich momentan befinde. Ich darf keinen Fahrspurwechsel währenddessen vornehmen. Habe ich den Abbiegevorgang beendet, muss ich erst erneut blinken, um dann den Fahrspurwechsel vorzunehmen.
Die mir entgegenkommenden Linksabbieger, nehmen, nach ihrem Abbiegevorgang, die linke Fahrspur. Erst wenn sie abgebogen sind, müssen sie blinken, um den evtl. Fahrspurwechsel vorzunehmen.
Ich habe surfbear so verstanden, dass die Fahrbahn, in die eingebogen wird, ebenfalls aus zwei Fahrbahnen besteht. Da ist es doch logisch, dass die linke Fahrspur für die vormals Linksabbieger gilt und die rechte für mich als Rechtsabbieger.
Nehmen wir mal an, gleichzeitig steht die Fußgängerampel auch auf grün und die (mir entgegenkommenden) Fußgänger haben die Strasse schon halb überqert. Die Fahrbahn für die Linksabbieger ist also frei. Warum sollten sie noch auf mich (als Rechtsabbieger) warten, weil ich meinerseits warten muss, um die Fußgänger die Strasse zuende überqueren zu lassen?
Gruß
steinboeckin

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05.02.2007, 01:40 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Hallo steinböckin,

ich muß Dir zum Teil recht geben. Ich bin davon ausgegangen, daß die Seitenstraße nur eine Fahrspur hat. Somit kann beim Abbiegen die Fahrspur gewechselt werden. Der entgegenkommende Linksabbieger muß trotzdem warten, da Du rechts abbiegst und der andere links (Rechts-Vor-Links-Regel).

Hat allerdings die Seitenstraße auch zwei Fahrspuren, wäre ein Fahrspurwechsel während des Abbiegens natürlich fatal, weil auf der Fahrstreifen neben Dir auch ein Rechtsabbieger stehen könnte.

Zu den Fußgängern:
Du würdest als Linksabbieger fahren, obwohl die Fußgänger die Straße schon halb überquert haben und der nächste Schritt geht auf die Linke Fahrspur? Ich rate Dir, auch auf Fußgänger zu warten, die erst auf der anderen Spur unterwegs sind. Was ist, wenn einer anfängt zu rennen? Lieber warten, mit Fußgängern verlierst Du als Autofahrer immer.

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05.02.2007, 08:16 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Hallo diezge,

stimmt, das war ein holpriges Beispiel, das mit den Fußgängern. Aber es war anders gemeint:

Ich bin Rechtsabbieger und die Fußgängerampel zeigt, wie für mich, ebenfalls grün.
Die mir entgegenkommenden Fußgänger haben die Strasse schon halb überquert. Das heisst, die mir ebenfalls entgegenkommenden linksabbiegenden Autofahrer haben, wenn sie auf ihrer Fahrspur bleiben, um links abzubiegen, keine Fußgänger mehr auf ihrer Fahrbahn, weil sie ja schon die Strasse halb überquert haben.
Nun können sie links abbiegen, während ich noch auf die Fußgänger warten muss, die die andere Hälfte (=meine, in der abgebogenen Strasse, rechte Fahrspur) überqeren.

Aber das Beispiel hinkt.
Man hat als Autofahrer zu warten, bis die Fußgänger den gesamten Strassenbereich verlasssen haben, weil einem plötzlich in den Sinn kommen könnte, den Haustürschlüssel vergessen zu haben und mitten auf der Strasse kehrt macht.
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.02.2007, 22:10 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Mangels Regelung in der StVO ist es allerdings von einem OLG bestätigt worden: Fütr den Rechtsabbieger gilt in der Seitenstraße freie Fahrstreifenwahl: Wenn ich auf eine mehrspurige Straße nach rechts abbiege, so darf ich dort auch gleich auf den linken Fahrstreifen fahren (Du sagtest was von Verbot, wo steht das?).
Sollte es zwei Rechtsabbiegerspuren geben, hat der, der sich "am meisten rechts" eingeordnet hat, Vorrang vor denen, die sich daneben befinden (eher theoretisch, aber na gut), weil theoretisch jemand, der rechts abbiegen will, sich möglichst weit rechts einzuordnen hat.

Daraus ergibt sich, daß ein Linksabbieger auf jeden Fall warten muß, da der entgegenkommende Rechtsabbieger auch den linken Fahrstreifen befahren darf.
Wäre das anders, so müsste es eine Ausnahme für § 9 IV StVO geben, sowas kenne ich aber nicht.

Anders ist es natürlich, wenn Fahrstreifen durch Markierungen explizit über die Kreuzung weitergeführt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.02.2007, 22:08 Uhr

zu: Parken in der Baustelle, zweispuriges Abbiegen

Hallo!
Ich habe heute Senfdazugebtag und klinke mich mal ein! :-)

Also, ich verstehe die Situation so:
- Du biegst aus einer Str. ab mit einem
Rechtsabbiegerfahrstreifen
- in eine Straße mit zwei Fahrstreifen für Deine Richtung
- während Du abbiegst bekommen die Linksabbieger des Gegenverkehrs auch grün

1. An die Linksabbieger:
Vorrang hat immer und gleich wer, wenn ich Linksabbieger bin, der Gegenverkehr!

2. An die Rechtsabbieger StvO §1 ((1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht!)
Ansonsten viel Spaß beim Abbiegen, Du hast Vorrang!
(ACHTUNG FUßGÄNGER!!!)

3. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die freie Fahrstreifenwahl und da Du vor dem Gegenverkehr Vorrang hast ... Viel Spaß beim Aussuchen.

4. Der Blinker wird zur Fahrtrichtungsanzeige gesetzt! Du biegst nach rechts ab, also wird der Blinker nach rechts gesetzt! Denn.....

5. ... entwickelt sich ein Fahrstreifen zu mehreren Fahrstreifen hast Du die freie Wahl!
Du mußt hier keinen Blinker setzen!
Stell Dir vor, aus einem Fahrstreifen würden (auf einer geraden Straße) sechs Fahrstreifen. Dein Fahrstreifen führt genau auf die Mitte zu.
Wie sollte man hier blinken um in den zweiten Fahrstreifen von links zu kommen? Nach links?
....vielleicht ist es ja für Deinen Hintermann der fünfte von rechts und er blinkt nach rechts, obwohl er in den selben Fahrstreifen möchte wie Du!

Solltest Du allerdings, in Deiner Situation, nach rechts in den rechten Fahrstreifen fahren und möchtest dann erst den Fahrstreifen wechseln, mußt Du unter Beachtung des nachfolgenden Verkehrs einen "handelsüblichen" Fahrstreifenwechsel, mit Blinker nach links durchführen. Hierbei hast Du dann natürlich keinen Vorrang mehr, hier bist Du für die Sicherheit der Anderen verantwortlich!

Und das:
"StvO §1 (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht!"
gilt immer und überall!!!

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