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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Teitis
23.01.2007, 17:08 Uhr

3 schwerer verstoß...was jetzt?

ich hoffe ihr könnt mir helfen also ich fang ma von vorne an ich bin in der probezeit weil sie mir vor ca 3 jahren verlängert wurde auf 4 jahre plus aufbausiminar ( und 1 punkt und 60 euro) dieses hab ich absolwiert dann wurde ich wieder wegen zu schnelles fahren zu 1 punkt und 60 euro verurteilt. heute wurde ich was ich auch verdammt bereue beim rot fahren erwischt (war grad auf den weg nach hause von arbeit) wurde rausgezogen die meinten jetzt 50 euro und einpaar punkte...mein frage ist jetzt muss ich mein lappen jetzt abgeben (denke schon) und wenn ja wielange? über antwort von euch würde ich mich sehr freuen...mfg Teitis

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23.01.2007, 18:25 Uhr

zu: 3 schwerer verstoß...was jetzt?

Ich weiss du wirst nicht erfreut sein, dass zu Lesen, aber hast du es jetzt verstanden, wieso es rote Ampeln gibt?
Mannometer, soo eilig kann man es doch gar nicht haben, es sei denn es liegt jemand im Sterben oder so!
Und dann noch jammern hier... tzee.
Ich schreibe dies, weil du schreibst es ist dein 3. schwerer Verstoß.

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22.02.2007, 13:55 Uhr

zu: 3 schwerer verstoß...was jetzt?

die fahrerlaubnis wird entzogen.
nicht zu verwechseln mit fahrverbot, du bekommst den führerschein nur auf neuantrag einer fahrerlaubnis wieder.
eine neuerteilung geht aber nicht vor 3 monaten, dazu wird ein fahreignungstest gefordert.
die strafe bleibt natürlich bestehen.

holger

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22.02.2007, 14:18 Uhr

zu: 3 schwerer verstoß...was jetzt?

War Dein dritter A- Verstoß nach Rechtskraft des zweiten? Hattest Du schon die Empfehlung zur Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung nekommen?
Das Fahreignungsgutachten ist übrigens m.W. nicht unbedingt erforderlich, sondern wird nur gefordert, wenn Zweifel an Deiner Fahreignung bestehen.
Bei Deiner neuen Fahrerlaubnis wird die Probezeit fortgesetzt, d.h. beim nächsten A- Verstoß wäre der Schein wieder weg, und dann müsstest Du mit ziemlicher Sicherheit ein Fahreignungsgutachten einbringen.
Immerhin sind die Punkte nach Neuerteilung weg.

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22.02.2007, 16:19 Uhr

zu: 3 schwerer verstoß...was jetzt?

heißt "Neuerteilung", dass man nochmal in die Fahrschule muss?

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22.02.2007, 16:39 Uhr

zu: 3 schwerer verstoß...was jetzt?

Nicht, wenn zwischen Verlust und Antrag auf Neuerteilung weniger als zwei Jahre liegen. Ansonsten schon.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
22.02.2007, 21:56 Uhr

zu: 3 schwerer verstoß...was jetzt?

Meine Güte....für ALLES kriegt man Punkte...armes Dtld...

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23.02.2007, 01:08 Uhr

zu: 3 schwerer verstoß...was jetzt?

nicht für alles. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h aber eben schon.
Was das mit dem "armen Deutschland" zu tun hat, erschließt sich mir nicht, denn im Vergleich zu den EU- Kollegen ist Schnellfahren in der BRD recht billig. Man bedenke: Um einen Bußgeldbescheid über eine 21 km/h- Überschreitung zu bekommen, muß man mindestens 27- 30 km/h zu viel auf dem Tacho gehabt haben.

Also... erklär mal "armes Deutschland"!

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