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Das FAHRTIPPS-Forum
VentoGL75
22.01.2007, 23:14 Uhr
Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
Hallo erst einmal,
bin neu hier. und schon ein dickes problem. Also eigentlich mein Bruder ;).
Also folgender Sachverhalt. Mein Bruder fuhr am 23.04.2006 ohen Fahrerlaubnis mit einem 50ccm roller. Er hatte dann ein Gerichtsverfahren am 16.07.2006. Das Urteil lautete damals 150€ Geldstrafe! sonst nix. hat die Richterin gesagt.
so jetzt vor ein paar Tagen kriegte mein Bruder von der Fahrschule eine Info dass er keinen Termin für eine Theorie Prüfung kriegt weil ein Eintrag in Flensburg existier wo drin steht: Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Mein Bruder hat die 150€ dann gezahlt. hat auch die bestätigung. Er musste an so eine Stiftung zahlen! Natürlich hat er eine Bestätigung von der Stiftung gekriegt dass er bezahlt hat.
Aber wieso ist dieser Eintrag in Flensburg.
An wen muss ich mich wenden? An das Amtsgericht? Flensburg oder beim TÃœV?
DaRealAd
22.01.2007, 23:18 Uhr
zu: Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
Der Eintrag ist in Flensburg im Verkehrszentralregister gespeichert, wie alle Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Ansprechpartner ist die Führerscheinstelle. Die ist für die Bearbeitung und Genehmigung des Führerscheineintrags zuständig. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, müsste dein Bruder eigentlich einen entsprechenden Bescheid erhalten, der auch eine Rechtsbehelfbelehrung enthalten sollte. Dort steht drin, welche Widerspruchsrechte innerhalb welcher Fristen gegeben sind.
VentoGL75
22.01.2007, 23:45 Uhr
zu: Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
ja aber er hat nix anderes vom gericht erhalten. Sonst hätte die richterin das auch noch gesagt.
wortwörtlich hat gelautet: ja sie zahlen einfach nur 150€ strafe an eine stiftung und dann ist die sache vom tisch.
mehr hat die nicht gesagt. und es kam kein weiteres schreibem vom amtsgericht.
was soll ich tun. mein bruder hat angefaren mit dem führerschein und wollte die prüfung machen. er hat sich nix dabei gedacht weil er ja keine sperre gekriegt hat.
rijx45
23.01.2007, 00:09 Uhr
zu: Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
die sperre wird bei gericht nicht ausgesprochen..warum auch immer.
ihr solltet zum stva/ landratssamt gehen und die mal fragen...
bei uns in nordD wird gleichzeitig ne sperre verhängt...
habe das aber bei ner fahrschülerin auch erst nach nem halben jahr erfahren
gruss
karsten
carhol
23.01.2007, 00:14 Uhr
zu: Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
keine panik auf der titanic, es ist wasser für alle da-
die entscheidung ob prüfung oder nicht, trifft das sva. diese entscheidung ist schriftlich zu begründen. wenn ihr noch nichts vom sva bekommen habt, erstmal dort nachfragen.
in dem schreiben werden dann auflagen genannt die erfüllt werden müssen. gegen die auflagen kann man unter umständen rechtsmittel einlegen.
es kann aber auch sein, dass die fahrschule vorab nur einen bescheid bekommen hat, das dein bruder bis zur endgültigen entscheidung des vorgangs, keine prüfung machen darf.
aber ohne was schriftliches vom sva an deinen bruder geht nix.
holger
VentoGL75
23.01.2007, 00:15 Uhr
zu: Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
und was wenn es so ist? wie lange dauert sowas?
VentoGL75
23.01.2007, 00:18 Uhr
zu: Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
was ist SVA? gibts das in Regensburg auch?
außerdem macht jeder junge mensch einen fehler keiner war unschuldig in der jugend. mein bruder hat damals auch seinen roller verkauft und ist zu fuß gegange ;)
carhol
23.01.2007, 01:03 Uhr
zu: Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
sva=strassenverkehrsamt, bei euch wahrscheinlich dann landratsamt.
das jeder fehler macht ist bekannt, aber keine entschuldigung.
zur zeitdauer kann dir nur das landratsamt (sva) auskunft geben.
holger
VentoGL75
23.01.2007, 01:39 Uhr
zu: Prüfungsangtrag abgelehnt (theorie prüfung)
ok ich werd heute mal dort anrufen oder sogar hinfahren. mein bruder soll den führerschein kriegen. das ist eine richtige sauerei.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?
Mit Gegenverkehr
Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen
Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden
Auf eine Bundesstraße
Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden
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