Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Breaker85
06.01.2007, 11:51 Uhr

Zeitraum für Theorie

Hallo erstmal!

Und zwar geht es um folgendes... Ich habe mich Anfang letzten Jahres (03.01.2006) bei mir in der Fahrschule angemeldet, habe meine Pflichtstunden in der Fahrschule absolviert und auch schriftlich das ich zur Theorie gehen könnte (Ordnungsamt auch schon bezahlt + Theorieprüfung).Durch private gründe konnt eich aber leider nicht weitermachen. Nun meine eigentliche Frage :

Ich bekomme meine Fahrschule durch Urlaub nicht erreicht und in meinem Ausblidungsvertrag der Fahrschule steht " Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung,in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages".

Heisst das nun für mich das ich mich neu anmelden müsste? Mir wurde gesagt das ich ein Jahr zeit hätte nachdem ich beim Ordnungsamt meine Papiere abgegeben hab (02.02.2006). Aber nun habe ich dies im Fahrschulvertrag gelesen -.- . Was ist nun richtig?

Gibt der Tüv bzw das Strassenverkehrsamt mir das eine Jahr nur Zeit oder die Fahrschule?nach welchem datum muss ich mich jetzt richten?

Weil würde jetzt in den nächsten Tagen gerne zur Prüfung gehen :(

Vielen Dank im vorraus...

Gruß Breaker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.01.2007, 13:14 Uhr

zu: Zeitraum für Theorie

Das sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten. Dein Vertrag mit der Fahrschule hat mit dem Prüfauftrag nichts zu tun. Der Prüfauftrag ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Nach diesem einen Jahr mußt Du den Antrag noch einmal einreichen.
Lt. AGB ist der Ausbildungsvertrag, den Du mit Deiner Fahrschule abgeschlossen hast, tatsächlich ein Jahr gültig. Üblicherweise verlängert der sich stillschweigend wenn Du mitten in der Fahrausbildung bist. Mit dem bestehen der prak. Prüfung hat sich die Sach dann erledigt.
In Deinem Fall hat Deine Fahrschule tatsächlich einen Anspruch auf die neue Grundgebühr.
An Deiner Stelle würde ich mit Deinem Fahrlehrer einfach mal reden. Wahrscheinlich wird er darauf verzichten. Auf jeden Fall muß die Fahrschule Dir den Prüfauftrag aushändigen und die Theoriestunden bescheinigen, damit Du zur Prüfung gehen kannst.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Sie biegen voreinander ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen rechts blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind