Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frage
01.01.2007, 16:33 Uhr

An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?

Wenn ich bemerke, dass ich mich an einer Ampel falsch eingeordnet habe, darf ich dann rückwärts fahren und die Spur wechseln (natürlich nur, wenn hinter mir kein anderes Auto ist)?
Falls ja: Darf man das auch, wenn die Ampel grün ist?

Frohes Neujahr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
01.01.2007, 17:14 Uhr

zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?

Gibt da ne Frage im Fahrschulbogen drin:

Sie merken, dass Sie sich an der Ampel falsch eingeordnet haben, was machen Sie?

Man soll dann einen Umweg in Kauf nehmen, um den Verkehr nicht zu behindern.

Aber ich denk wenn du da ausschließen kannst, dass du jemanden behinderst, dann kannste VORSICHTIG etwas zurück, und die Spur wechseln ;-) Auch wenns eigentlich nicht erlaubt ist. (Weil ja durchgezogene Linie)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
01.01.2007, 17:51 Uhr

zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?

Also ich habs so gelernt, dass man die Fahrspur nicht wechseln darf, sofern die Fahrspuren in jeweils verschiedene Richtungen gehn und man bereits im durchgezogenem Linienbereich steht...


Aber was keiner weiß, macht keinen heiß. Was sagte mein Vater immer : "Du kannst machen was du willst, darfst dich nur nicht erwischen lassen".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frage
01.01.2007, 18:06 Uhr

zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?

»Man soll dann einen Umweg in Kauf nehmen, um den Verkehr nicht zu behindern.«
Das habe ich bisher auch immer gemacht, aber manchmal ist das doch sehr nervig.

»Auch wenns eigentlich nicht erlaubt ist. (Weil ja durchgezogene Linie)«
Ich würde dann natürlich so weit zurücksetzen, dass ich nicht über die durchgezogene Linie muss (die ist ja meistens nur auf den letzten Metern vor der Ampel).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern beutlin
03.01.2007, 13:25 Uhr

zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?

Wenn du deine Augen beim fahren nicht aufmachst oder nicht drauf achtest wo du hinfährst, bist du selber dran Schuld und muß den Umweg in kauf nehmen. Entschuldigung es ist aber so und ausserdem ist das ein Widerrechtliche Handlung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.01.2007, 14:56 Uhr

zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?

wenn man selber noch keinen führerschein hat, sollte man sich etwas zurück halten mit solchen aussagen.
es ist grundsätzlich nicht widerrechtlich.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
03.01.2007, 16:50 Uhr

zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?

@ beutlin...

wenn du erst mal den führerschein hast, wirst du anders drüber denken.

was machst du denn, wenns dunkel draußen ist, es sau arg regnet und du die straße nicht mehr richtig siehst? da kanns schon sein, dass man mal in der falschen spur steht, wenn man z.b. die pfeile auf der straße nicht erkennen kann.

ach gott, eine widerrechtliche handlung... wenn kein auto hinter einem steht, wirds doch niemanden stören, wenn man dann noch die spur wechselt.

mach mal erst mal deine ersten erfahrungen ohne fahrlehrer, dann wirdst dus nicht mehr sooo eng sehen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frage
04.01.2007, 23:27 Uhr

zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?

»es ist grundsätzlich nicht widerrechtlich«
Das ist doch mal ne Aussage - danke.

@beutlin:

Ich kann mich den anderen nur anschließen: Fahr mal irgendwo lang, wo du noch nie gewesen bist - da kommt es schnell vor, dass du eine Kreuzung zu früh abbiegst, obwohl du vom Stadtplan her genau weißt, wo du eigentlich lang willst ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Ãœberweg frei lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf einen Stau

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist