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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tomsommer
19.12.2006, 19:34 Uhr

Nachschulung!? Wieso?!

guten tag,
ich habe auch eine frage.
ich bin noch in der probezeit und wurde mit 91 km/h in einer autobahnbaustelle geblitzt, erlaubt waren 70km/h, also 21 km/h zu viel. Mein erstes vergehen.
bestraft wurde ich mit einem punkt und 40€ bußgeld ( plus 25,60 € an verfahrenskosten und bearbeitung....)
Der polizist hatte mir bei der anhöhrung versichert, dass sich das damit erledigt hätte.
Nun bekam meine mutter allerdings post; nachschulung!!
Wie ist das zu bewerten? Kann ich das anfechten/ strafänderung in verlängerung der probezeit fordern? ( faktor geld (student))
Immerhin belaufen sich die kosten eines aufbauseminars auf bis zu 300€.
Das wären dann zusammen fast 400€ wegen 21km/h!!!!!!
danke im voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.12.2006, 19:44 Uhr

zu: Nachschulung!? Wieso?!

nein, kannst du nicht anfechten da du die strafe schon bezahlt hast.

die kosten für das aufbauseminar werden ab 01.01.07 auf bis zu 450 € steigen (je nach region).
deine probezweit wird auf jeden fall um 2 jahre auf insges. 4 jahre verlängert.
der polizist hat erstens keine ahnung von den probezeitmassnahmen (brauch er auch nicht wissen, weil das nur verwaltungsintern abläuft) zweitens, wenn er die ahnung hätte, würde er es genauso sagen um geheule, gejammer und ähnlichem aus dem weg zu gehen und drittens hat er sogar recht weil der "akt" damit für die polizei erledigt ist.
aber wie gesagt, das ist keine aufgabe der polizei, darum braucht die das auch nicht wissen.

das es teuer ist als probezeitler zu schnell zu fahren, müsste dir aber vorher schon bekannt gewesen sein.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
19.12.2006, 19:46 Uhr

zu: Nachschulung!? Wieso?!

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schweinepriester
20.12.2006, 00:49 Uhr

zu: Nachschulung!? Wieso?!

Auswandern. Hier gehen sowieso bald die Lichter aus.
Als junger Mann würde ich ab nach Holland und den Bürokraten hier den Rücken zudrehen .
das war erst der Anfang in deinem Autofahrerleben. Sie werden dich noch oft melken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.12.2006, 02:19 Uhr

zu: Nachschulung!? Wieso?!

Dann schau mal nach, was zu schnellfahren und falschparken in Holland so kosten ... :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?