|
Das FAHRTIPPS-Forum
Chris2407
12.12.2006, 22:49 Uhr
Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
Ich habe vor einigen wochen meinen Wagen aus Kalifornien zurückgeholt (1972er Dodge Charger), wo ich auch vorher gewohnt habe.
Da ich nicht orhabe mir ein deutsches nummernschild zu olen oder hier gar Oldtimer Steuer zu zahlen. Fahre ich natürlich auh weiterhin mit meinem U.S Nummernschild.
Könnte das hier eventuel Probleme geben?
carhol
12.12.2006, 22:58 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
ja und auch ziemliche.
einmal mit der zulassungsstelle weil das fz nicht umgemeldet wurde und zweitens mit dem finanzamt weil du keine steuern zahlst.
holger
Chris2407
12.12.2006, 23:36 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
Die Steuern zahle ich ja wie gehabt in den USA...
Wieso zum Teufel MUSS ich den Wagen dnn hier unbedingt ummelden?
diezge
13.12.2006, 00:26 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
Weil Du jetzt Deinen Wohnsitz in Deutschland hast und somit auch Deine Steuern in Deutschland bezahlen mußt.
Wär ja noch schöner. Du nützt mit Deinem Auto deutsche Straßen ab und das Geld wandert in die USA...
Gruß,
diezge
tolu
13.12.2006, 10:46 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
du kannst hier auch normale steuer zahlen (d.h. keine oldiesteuer). nur das wird dich ziemlich kosten. der hat ja ne menge hub. hat der nicht auch die hemisphärischen brennräume?
auch der sprit ist bei uns nicht ganz so billig...
Chrisx021983
13.12.2006, 15:39 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
@Chris2407
Das was du tust nennt sich schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung!
Chris2407
13.12.2006, 16:46 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
Nein, weil ich hier eh kine Steuern zahlen muss da ich nie länger als 5 Monate im JAhre in Deutschland bin....
Und die Frage mit dem Nummernschild bezog sich nict auf steuerliche Konsequezen.....
carhol
13.12.2006, 18:01 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
das sva wird dir wohl 50€ abnehmen und dir dafür zum ausgleich 3 punkte in flensburg schenken. das finanzamt wird die steuern haben wollen und der zoll wird ein verfahren wegen illegaler einfuhr eines fz einleiten.
wenn du aber MIT deinem fz nach 5 monaten zurück nach bush-land gehst, sind nur die frachtkosten für den rücktransport zu zahlen.
aber georg_g wird bestimmt noch was genaueres dazu sagen - wie immer.
holger
Chris2407
13.12.2006, 20:04 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
Zoll habe ich hier dafür gezahlt der Zeitwert wurde berechnet, gut und ob die mir irgenwo irgendwelche Punkte gebenwollen ist mir auch gleich da das wohl knen Einfluss auf meinen amerikanischen Führerschein haben wird...Denke ich mal....
ABER ichmeine das es doch da mal eine Regelung hier gab, das wenn man in dem Land in dem der Wagen angemeldet ist und dort auch regelmäßig wohnt, hier auch mit dem Nummernschild aus dem Land fahren darf da das ganze ja praktisch wie eine art Besuch oer begrenzter Auftenhalt ist...
carhol
13.12.2006, 20:36 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
wenn du hier nur zu besuch bist (6 monate) ist das kein prob.
punkte werden auch nicht deutschen oder deutschen die im ausland gemeldet sind oder dort leben verschrieben. wenn genug vorhanden sind gibt es für d-land ein fahrverbot.
holger
Georg_g
13.12.2006, 23:56 Uhr
zu: Amerikanisches Nummernschild in Deutschland
»aber georg_g wird bestimmt noch was genaueres dazu sagen - wie immer.«
Nanu, erkenne ich hier einen Anflug von Kritik? Ich führe ja keine persönliche Forumsstatistik, aber ich würde schätzen, dass ich mich in höchstens 20% aller Threads überhaupt äußere. Was dagegen, Mr. Kleinschreibung?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht
Auf eine Ampel
Auf eine Zollstelle
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?
Langsamer fahren und bremsbereit sein
Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern
Nur kräftig hupen und weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|