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Das FAHRTIPPS-Forum
 Seepferd
12.12.2006, 13:44 Uhr
Verlängerung der Prüfungsnummer
Hallo! Meine Theorieprüfung habe ich Januar 2006 bestanden, sprich im Januar 2007 (10.1.) läuft meine Prüfungsnummer aus. Habe im April diesen Jahres meinen Sohn bekommen und hab erst reichlich spät wieder angefangen zu fahren. Kam zudem auch nicht mit meinem Fahrlehrer zurecht und hab nun einen neuen FL. Dieser macht jedoch hauptsächlich LKW und hat sehr wenig Zeit. Er kann auch erst wieder nächstes Jahr mit mir fahren. Meine Fahrschule sagte mir auf mein Anfragen, ich könne beim Strassenverkehrsamt einen Antrag auf Verlängerung stellen, man müßte aber einen guten Grund aufweisen, damit dieser stattgegeben würde. Wäre es denn ein trifftiger Grund, wenn ich meine Schwangerschaft als Auszeit angebe? Wäre echt blöd, wenn alles hinfällig würde, fehlen nur noch paar Stunden.
Danke im Voraus für Eure Antworten!

 Lambo-Benni
12.12.2006, 13:54 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
Also, wenn das kein guter Grund ist, möchte ich nicht wissen, was die sonst hören wollen. Ich bin sicher, dass geht problemlos.
Glückwunsch zum Deinem Sohn.
 carhol
12.12.2006, 14:36 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
da bin ich gar nicht sicher ob das ein guter grund ist.
schwangerschaft und geburt sind m.m. keine gründe, warum die theo verlängert werden müsste.
habe selber 2 mädels in der fs die gerade mutter geworden sind bzw kurz davor stehen, das geht bei denen auch.
genaues kann aber nur der sachbearbeiter beim sva sagen.
holger
 Seepferd
12.12.2006, 19:19 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
Hi! Danke für Eure schnellen Antworten! Hat sich nu alles sowieso anders ergeben. Hat mich vorhin angerufen und will nun meine Pflichtstunden dieses Jahr noch mit mir abfahren. Sind noch die Nacht- und Autobahnfahrten.Irgendwie noch in seinen Terminkalender reinquetschen. Naja, ich hoffe echt, ich schaffe das noch alles.Drückt mir bloß die Daumen:-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte
Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?
Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"
Einmündungen
Fußgängerüberwege
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Es kommt
- eine scharfe Rechtskurve
- eine starke Steigung
- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt
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