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Seepferd
12.12.2006, 13:44 Uhr
Verlängerung der Prüfungsnummer
Hallo! Meine Theorieprüfung habe ich Januar 2006 bestanden, sprich im Januar 2007 (10.1.) läuft meine Prüfungsnummer aus. Habe im April diesen Jahres meinen Sohn bekommen und hab erst reichlich spät wieder angefangen zu fahren. Kam zudem auch nicht mit meinem Fahrlehrer zurecht und hab nun einen neuen FL. Dieser macht jedoch hauptsächlich LKW und hat sehr wenig Zeit. Er kann auch erst wieder nächstes Jahr mit mir fahren. Meine Fahrschule sagte mir auf mein Anfragen, ich könne beim Strassenverkehrsamt einen Antrag auf Verlängerung stellen, man müßte aber einen guten Grund aufweisen, damit dieser stattgegeben würde. Wäre es denn ein trifftiger Grund, wenn ich meine Schwangerschaft als Auszeit angebe? Wäre echt blöd, wenn alles hinfällig würde, fehlen nur noch paar Stunden.
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Lambo-Benni
12.12.2006, 13:54 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
Also, wenn das kein guter Grund ist, möchte ich nicht wissen, was die sonst hören wollen. Ich bin sicher, dass geht problemlos.
Glückwunsch zum Deinem Sohn.
carhol
12.12.2006, 14:36 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
da bin ich gar nicht sicher ob das ein guter grund ist.
schwangerschaft und geburt sind m.m. keine gründe, warum die theo verlängert werden müsste.
habe selber 2 mädels in der fs die gerade mutter geworden sind bzw kurz davor stehen, das geht bei denen auch.
genaues kann aber nur der sachbearbeiter beim sva sagen.
holger
Seepferd
12.12.2006, 19:19 Uhr
zu: Verlängerung der Prüfungsnummer
Hi! Danke für Eure schnellen Antworten! Hat sich nu alles sowieso anders ergeben. Hat mich vorhin angerufen und will nun meine Pflichtstunden dieses Jahr noch mit mir abfahren. Sind noch die Nacht- und Autobahnfahrten.Irgendwie noch in seinen Terminkalender reinquetschen. Naja, ich hoffe echt, ich schaffe das noch alles.Drückt mir bloß die Daumen:-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist in dieser Situation richtig?
Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten
Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren
Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte
An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?
Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden
Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren
Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten
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