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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern m250461
21.11.2006, 18:56 Uhr

Sondergenemigung zum alleinfahren mit 17

Hallo,
ich habe gehört es gibt eine Sondergenemigng wonach jemand der am Begleitendem Fahren mit 17 teilnimmt den Weg zur Arbeit und zurück alleine Fahren darf Ohne Begleitung.
ist da was dran und wie kommt man an so eine Sondergenemigung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
21.11.2006, 19:18 Uhr

zu: Sondergenemigung zum alleinfahren mit 17

Das hat mit der Teilnahme am begleiteten Fahren nichts zu tun. Es gab schon immer die Möglichkeit über eine Ausnahmegenehmigung von Mindestalter (18 Jahre) abzuweichen.
Allerdings werden solche Genehmigungen nur selten und nur unter strengen Auflagen erteilt. Man braucht also einen sehr guten Grund. (Z.B. Nichterreichbarkeit der Ausbildungsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Klasse A1 nicht zumutbar). Außerdem ist eine MPU zwingend erforderlich.

Also einfach mal so "weils halt praktisch wäre" geht das nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
22.11.2006, 11:49 Uhr

zu: Sondergenemigung zum alleinfahren mit 17

polizeischüler dürfen, soweit ich weiß, auch unter 18 während der arbeit mit dem dienstwagen fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bestjess1
25.11.2006, 18:41 Uhr

zu: Sondergenemigung zum alleinfahren mit 17

Hi
Mein Fahlehrer hat mir gesagt, dass man schon allein unter 18 Fahren kann, wenn man eine Sondergenehmigung hat, welche aber schwer zu bekommen ist. Er meinte,dass jemand eine Sondergenehmigung bekommt, wenn er in einem abgelegen Ort wohnt und keiner in der Familie Auto fahren kann (nicht weil er keinen Führerschein hat,sondern aus gesundheitlichen Gründen) und man zur Schule fahren muss.
Ich würde aber trotzdem versuchen eine Sondergenemigung zu bekommen. Vielleicht klappts ja.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
25.11.2006, 19:12 Uhr

zu: Sondergenemigung zum alleinfahren mit 17

Kenn das aber da musst schon zimlich abgelegen wohnen. Das gab es schon immer und hat nicht mit dem Begleiten fahren Führerschein zu tun. Soweit ich weiss regelt das unserer Landratsamt so(Antrag kann man da auch nur stellen so viel ich weiss) Mann muss mindestens 5 km einfach von einer Haltestelle Öffiverkehrsmittel Wohnen. 2 STD Wartezeit vor der Arbeit oder Nach der Arbeit ist zuzumuten (habe ich von einen erfahren der so einen Antrag gestellt hatte). Man darf nur direkten Weg zur Arbeit fahren. (Man darf nicht mal wenn Sprit alle ist 500m Umweg zur Tankstelle fahren) Man darf nur Tankstelle benützen die direkt auf den Weg sind. Unsere Landkreis ist sehr Ländlich ich kenne keine der so einen Antrag hat persönlich. Den bekommst eigentlich nur so einen Antrag wenn du wirklich am Arsch der Welt wohnst. Das ganze Problem ist du bekommst ohne diesen Antrag keine Ausbildungsstelle wo du nicht hinkommst(Frage bei Vorstellungsgespräch wie kommst du hin zur Arbeitsstelle Betrieb muss ja sicherstellen das du zur Arbeit täglich kommen kannst) . Aber anderseits bekommst du nur den Antrag wenn du eine Stelle hast wo du keine andere Chance hast hinzukommen. Ohne Arbeit kannst keinen Antrag stellen. Schon aus dem Grund ist so ein Antrag selten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Vor dem Andreaskreuz

In Höhe der Schranke

Unmittelbar vor den Schienen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach links

Nach rechts

Geradeaus