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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DonAnd1
21.11.2006, 01:38 Uhr

Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

hallo, habe ein problem ich war am 1.10.06 um 5:30 uhr morgens von der disco unterwegs alleine und wurde geblitzt mit 16 Km/h zu viel. wurde sofort angehalten und war alleine. ich habe nur ein brief bekommen wo steht das ich zuschnell war und das ich ein kraftfahrzeug ohne die auflagen ( führte pkw ohne begleitung) =35 euro geldbuße+20€gebühr+5,10€ auslagen an verwaltung. davon das ich mein schein abgeben muss steht da nix. jetzt mache ich mir sorgen das ich zu meinem 18 (noch genau ein monat(21.12) !!!!) kein normalen fs bekomme. aber auf meiner prüfbescheinigung steht das sie 3 monate nach vollendung des 18. geburtstags zum nachweis der fahrberechtigung gilt. und weggenommen wurde er mir ja nicht. weis jemand wie das jetzt bei mir ablaufen wird?? will schließlich mit 18 mein karten fs haben :) oder wie läuft es mit nachschulung behält man wenn man dabai ist den fs trotzdem? vielen dank im voraus:)

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21.11.2006, 05:01 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

ich hab hier nicht gesagt das ich dein kommentar brauche hab gesagt das ich wissen will was mir passiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
21.11.2006, 08:54 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

Die Gedanken sind frei und die Dummheit auch, Einstein hatte recht das die Dummheit größer ist als das Universum. Bei dir ist des beste Beispiel.

Den Führerschein kannste aber vergessen.

demario

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21.11.2006, 11:54 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

>>Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.<<

...soweit die Theorie.
Und das ist die Praxis:

>>35 euro geldbuße+20 EUROgebühr+5,10 EURO auslagen an verwaltung<<



Ich würde sagen: Du hast mehr Glück als Verstand. Also: Klappe halten, dem lieben Herrgott danken und solchen Blödsinn in Zukunft unterlasssen bis Du tatsächlich 18 bist.

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21.11.2006, 13:48 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

Erstmal steht gemäß FeV das führen eines Kfz ohne gültige Fahrerlaubnis im Vordergrund, denn das Führen eines Kfz ist dir nur mit einer Auflage genehmigt (Begleiter)!!!
Da Du es aber nicht als sooo wichtig hälst, hast Du damit eine Verkehrsstraftat begangen "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!
Ich denke und hoffe nicht, dass in deinem Fall eine Milde eintreten wird, da genau Deine Sorte den Neinsagern zu BF 17 noch mehr recht gibt und damit alle anderen darunter leiden müssen!
Respekt vor dieser Leistung und überlege dir mal was wäre wenn Du jemanden tot gefahren hättest, wäre auch nur belangloser Kram, richtig???
Also FS weg und Gerichtsverhandlung abwarten, da die Verkehrsrichter allerdings nicht sehr viel Verständnis aufbringen, wirst Du dich mit Recht in Bus und Bahn wieder finden und dass hoffentlich noch für sehr lange Zeit in Form einer netten Sperrfrist.
Gut gemacht!

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21.11.2006, 13:50 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

§ 21 Abs.1 Nr.1 StVG strafbar. Dabei ist Freiheitsstrafe bis 1 Jahr od. Geldstrafe vorgesehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.11.2006, 16:35 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

»Also FS weg und Gerichtsverhandlung abwarten, da die Verkehrsrichter ...«

»Â§ 21 Abs.1 Nr.1 StVG strafbar. Dabei ist Freiheitsstrafe bis 1 Jahr od. Geldstrafe vorgesehen.«

Wer als BF17-Fahrer ohne Begleitperson erwischt wird, dessen Fahrerlaubnis wird widerrufen, ein Bußgeld in Höhe von 150,-- und 4 Punkte in Flensburg werden fällig, und vor der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss ein Aufbauseminar besucht werden.

Es handelt sich aber nicht um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, d.h. es liegt keine strafbare Handlung vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
21.11.2006, 19:25 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

Hier hat aber, denke ich, die Polizei einen dicken Fehler gemacht, und das ganze nur als Auflagenverstoß (wie z.B. "keine Brille benutzt") angezeigt und in Tateinheit mit dem Geschwindigkeitsverstoß geahndet.
Somit ist ein höheres Bußgeld hier nicht mehr möglich, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Punkte gibt es demnach auch keine mehr.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon Wind bekommt (was fraglich ist, die Polizei müsste also hier eine dementsprechende Meldung machen), muss sie die Fahrerlaubnis widerrufen und ein Aufbauseminar anordnen (§6e (3) StVG).

Wenn eine Meldung an die FEB nicht erfolgt, kann man nur sagen: Glück gehabt, aber besser nicht nochmal probieren...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.11.2006, 23:24 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

Ich vermute, dass die oben erwähnten 35,-- nur für den Geschwindigkeitsverstoß sind. Wegen des Fahrens ohne Begleitperson kann die Polizei nicht die Fahrerlaubnis widerrufen, sondern nur eine Meldung an die Behörde machen, die dann die FE widerruft. Allerdings hätte ich vermutet, dass die Polizei in einem solchen Fall die Prüfungsbescheinigung beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt, wovon im Ausgangsbeitrag aber nichts erwähnt wird. Vielleicht hat er ja tatsächlich Glück ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
22.11.2006, 14:30 Uhr

zu: Wurde mit meiner Fahrerlaubnis BF17 alleine gepackt:(

Sag ich ja: Mehr Glück als Verstand.
Immer vorausgesetzt, dass er seinen "blauen Brief" richtig gelesen und richtig wiedergegeben hat.

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