Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VoxSineNomen
15.11.2006, 03:37 Uhr

Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit

Hallo,

ich hatte letzte Woche einen leichten Auffahrunfall. Jemand hat vor mir an einer grünen Ampel gebremst und ich bin trotz Gefahrenbremsung leicht aufgefahren. Da es nicht mein Fahrzeug war, musste ich die Polizei rufen. Die versicherten mir, es würde ein Bußgeld von 35Euro auf mich zu kommen, aber keine Punkte. Mir würde ungenügender Sicherheitsabstand zur Last gelegt.

Ich hatte heute eine Beratung beim Anwalt. Der sagte jedoch, mir drohen Punkte, da der ungenügende Sicherheitsabstand nicht nur gefährdet hat, sondern es zum Unfall kam.
Jedoch meinte der Anwalt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verfahren eingestellt wird, da die Schäden zu gering sind.
An beiden Fahrzeugen handelt es sich nur um kleine Kratzer.

In dem Bußgeldkatalog auf eurer Seite steht auch

"Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
StVO § 4 Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 4; 12.3 - mit Sachbeschädigung 35 € "

Allerdings ging ich von aus, dass ein Anwalt, der sich nur mit dem Thema beschäftigt ja nicht ganz Unrecht haben kann.

Mich würde es nur interessieren, da ein Punkt für mich eine Nachschulung und somit eine Verlängerung der Probezeit und Kosten bedeuten würde. Darüber hinaus bin ich auf meinen Führerschein aufgrund meines Jobs angewiesen.

Danke schon mal!

Viele Grüße,
VoxSineNomen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
15.11.2006, 09:08 Uhr

zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit

BKatV 12.3 (also zu geringer Abstand mit Sachbeschädigung) hat als Folge halt nur die 35€ Bußgeld. Es ist weder A- noch B-Delikt für Leute mit FE auf Probe und sollte daher nicht zu einer Nachschulung führen können.

So sagt's zumindest http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv
_04.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
15.11.2006, 12:22 Uhr

zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit

»Allerdings ging ich von aus, dass ein Anwalt, der sich nur mit dem Thema beschäftigt ja nicht ganz Unrecht haben kann.«
Scheinbar doch ... die 35 € sind der korrekte Satz. Punkte gibts keine.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VoxSineNomen
15.11.2006, 16:47 Uhr

zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit

Ok. Bin ich beruhigt. Keine Ahnung wie dann der Anwalt darauf kam, dass es mehr als 35€ + Punkte seien.

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Viele Grüße,
VSN

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte

Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032

Dem Kind.

Dem Mann.

Der Frau.