Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jen
12.11.2006, 02:06 Uhr

Rote Ampel überfahren was nun??

Hallo erstmal!

Mich beschäftigt eine Sache:

Ende September ist mein Freund,der seinen Führerschein erst seit kurzem hat und dementsprechend noch in der Probezeit steckt über eine rote Ampel gefahren.
Nun ist ein Schreiben gekommen,wo "nur" drin steht das die Rotphase bereits über 1Sek. anhielt und man hat nun die Möglichkeit sich dazu innerhalb einer Woche zu äußern.

Ein paar Tage vorher kam ein Schreiben mit der Aufforderung 15€ zu zahlen,da er im Halteverbot stand(das haben wir auch bereits bezahlt).

Die Frage ist nun womit muss er rechnen,weil er sich in kurzer Zeit 2 solche Dinger eingefangen hat.

Er ist eigentlich auf den Führerschein angewiesen,da er als Lieferant arbeitet,aber das nur nebensächlich.

Hoffentlich könnt ihr mir da weiterhelfen.

Danke im Vorraus!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.11.2006, 02:28 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren was nun??

Die Sache mit dem Halteverbot ist mit der Zahlung erledigt.

Wegen dem Rotlichtverstoß wird er wohl irgendwann einen Bußgeldbescheid über 125 € (+ca 25,60 € Gebühren) erhalten. Dazu gibt es 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Der Beginn des Fahrverbots kann innerhalb von 4 Monaten gewählt werden, wenn es das erste Mal ist. Somit kann er es vielleicht auf eine Zeit legen, in der er Urlaub hat und den FS nicht braucht.
Wenn er wirklich beruflich drauf angewiesen ist, gibt es u.U. auch die Möglichkeit das Bußgeld zu verdoppeln statt dem Fahrverbot. Hier würde ein Anwalt weiterhelfen können.

In der Probezeit ist dies darüberhinaus ein A-Verstoß gewesen, d.h. in ein paar Monaten (das dauert meist) kommt dann von der Führerscheinstelle die Anordnung zum Aufbauseminar für Fahranfänger. Daran muss er innerhalb einer Frist von ich glaube 2 oder 4 Monaten teilnehmen (Kostet so um die 300 € und wird von vielen Fahrschulen angeboten). Erfolgt eine fristgerechte Teilnahme nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jen
12.11.2006, 02:34 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren was nun??

Danke für die schnelle Antwort!

Also heißt es dann jetzt abwarten bis die Bescheide ins Haus fliegen?

Man brauch dann gar nicht erst auf das Schreiben zu antworten,oder?

Und wenn ich das richtig verstanden habe kommen dann 2 Bescheide,einer mit dem Bußgeld und einer mit der Aufforderung zum ASF?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.11.2006, 03:17 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren was nun??

Richtig, der Bußgeldbescheid kommt -wie der Name schon sagt- von der Bußgeldstelle. Alles, was die Probezeit betrifft, kommt in einem Schreiben von der Führerscheinstelle. Dieses Schreiben kann aber recht lange auf sich warten lassen und ist an keine Verjährung gebunden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Rechts