Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern collix
05.11.2006, 18:12 Uhr

Kanadischer Führerschein mit 16 -> Internationaler FS?

Also nochmal (ich weiß, das ist schon myriadenfach gefragt worden  ):

Ich war für 10 Monate in Nova Scotia, Kanada und habe da den Führerschein Klasse 5N gemacht. Jetzt darf ich hier, obwohl ich erst 16 bin, ein halbes Jahr damit fahren (das wäre dann bis Ende Dezember). Ich werde Ende November 17. Mit 17 bekommt man in NRW ja jetzt auch den Führerschein mit "begleitetem Fahren" wie es so schön heißt.
Ich könnte meinen Führerschein also jetzt in den deutschen 17er-Führerschein umschreiben lassen.

So, jetzt meine eigentliche Frage, zu der ich im Netz nichts gefunden habe:
Einen Freund meines Nachbarn, ein Polizist, war über dieses Phänomen so erregt dass er sich informiert hat und behauptet jetzt, ich könne - anstatt ihn umschreiben zu lassen - mit dem kanadischen Führerschein zum Straßenverkehrsamt gehen und dort einen Internationalen Führerschein beantragen (der ja AFAIK nur eine temporäre Erweiterung des deutschen ist). Mit dem Internationalen, in Verbindung mit dem Kanadischen, dürfte ich dann weiter unter kanadischen Bedingungen (= alleine) fahren.

Wie gesagt, ich habe dazu im Netz nichts finden können. Was haltet ihr davon?

Vielen Dank schon mal

Sebastian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
05.11.2006, 23:06 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein mit 16 -> Internationaler FS?

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/umschreibung
.php


Da Polizisten nicht alles wissen können, gibt es Fahrlehrer und dieses Forum...

Klick mal den Link an..

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern collix
06.11.2006, 17:50 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein mit 16 -> Internationaler FS?

Eben auf dieser Seite war ich schon etwa 197 Mal und habe ja nix gefunden ;-)

Aber wir funktioniert dass denn mit dem Internationalen Führerschein? Kann ich nicht einen beantragen, wenn ich meinen Kanadischen in einen Deutschen umschreiben lasse? Und würde dann dieser Internationale in Verbindung mit dem Kanadischen (nicht mit dem deutschen) mich praktisch als Kanadier durchgehen lassen?
Theoretisch sehe ich kein Problem in der Sache, aber vielleicht habe ich auch nicht ganz die Funktionsweise eines Internationalen FS durchblickt ...

Sebastian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.11.2006, 18:08 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein mit 16 -> Internationaler FS?

Der Int. Führerschein erweitert deine Rechte in Deutschland nicht und würde dir hier überhaupt nichts nützen. Die Aussage des Polizisten kannst du insofern also vergessen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern collix
08.11.2006, 15:34 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein mit 16 -> Internationaler FS?

So, ich habe heute beim Straßenverkehrsamt angerufen und dort das gleiche gehört, ihr habt also Recht, wie ich schon befürchtet hatte ...

Naja ist schade drum weiß auch nicht was der mir da erzählt hat ... danke trotzdem ;-)

Sebastian

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine scharfe Rechtskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten