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Das FAHRTIPPS-Forum
 mbob
30.10.2006, 23:26 Uhr
Unfall beim Ausparken
Hallo!
Heute hatte auch ich nach 9 Monaten meinen ersten Unfall. Beim Ausparken auf einem Privatparkplatz habe ich ein Auto nicht gesehen, das hinter einem anderen Auto geparkt hatte.
Das Auto hat eine Beule. Jetzt bringt die Besitzerin das zur Werkstatt und wird einen Kostenvoranschlag bekommen. Weiß jemand, wie teuer es ist, so eine Beule zu "reparieren"? Noch dazu, muss man sowas der Polizei melden, wenn es auf einem Provatparkplatz passiert ist? Und wenn ja, muss ich dann auch zu einem Aufbauseminar und verlängert sich meine Probezeit dann auf 4 Jahre???
Was würdet ihr tun?
Danke
 Warnecke
30.10.2006, 23:39 Uhr
zu: Unfall beim Ausparken
Der Polizei muß überhaupt nichts gemeldet werden. Selbst wenn Ihr die Polizei geholt hättet, würde das nicht zum Aufbauseminar führen.
Die Kosten für die Beule kann ich Dir ziehmlich genau sagen. Die liegen zwischen 5,- und 5038,- Euro.
 mbob 
31.10.2006, 07:47 Uhr
zu: Unfall beim Ausparken
Hallo Warnecke!
Ja das sind ja mal gute Neuigkeiten, dass das keinen großen Ärger geben wird. Naja, also klar, die Beule muss bezahlt werden, aber das kann ich ja bei der Versicherung angeben. Dann wird zwar der Beitrag steigen, aber das habe ich mir selbst zu zuschreiben. Man muss für sowas schließlich auch Verantwortung übernehmen, auch wenn es schwer fällt.
Also danke für deine Hilfe.
Schönen Tag noch!
 Lambo-Benni
31.10.2006, 10:24 Uhr
zu: Unfall beim Ausparken
Hi mbob,
Deine Einstellung gefällt mir!
Ein Tipp: Falls der Schaden nur gering ist, lohnt es sich vlt. ihn aus eigener Tasche zu bezahlen, da Deine Versicherungsbeiträge dann nicht steigen (wenn Du den Schaden nicht meldest)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?
Überweg frei lassen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
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