Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern powlpowl
30.10.2006, 20:02 Uhr

Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

Hi Leute,

folgendes Problem:

ich habe meinen Führerschein Klasse M (fragt nicht warum, ich hatte wohl zuviel geld damals mit 16) am 10.2002 gemacht.
Am 04.2006 hab ich mich dann endlich mal aufgerafft den Führerschein Klasse B zu machen.

Jetzt ist es mir passiert, dass ich besch..... Weise, ich raff es auch nicht, meim rechts abbiegen eine ampel übersehen hab. Kann mich auch nicht so richtig daran erinnern, hab es nicht gemerkt.
Naja egal es war der Dienstwagen meiner Zivistelle, den nur ich fahre damit ist es klar, auch wenn das Foto nicht 100%ig ist.

Meine Frage nun, ist meine Probezeit nun vorbei oder nicht, also ist sie mit dem "M" abgelaufen, sodass ich beim "B" keine mehr hab oder geht es erst bei "B" los und ich bin noch mitten drinne?

Naja nun hab ich diesen Schrieb bekommen in dem steht, dass ich (Zivistelle) ja nicht als Verantwortlicher in Betracht komme und mich (also ich, Paul, Zivi) mich angeben soll. :-)

Jetzt könnte ich doch villeicht auch jemand anders angeben. Z.B. meinen Opa der eh nie Auto fährt. Natürlich mit seiner Zustimmung, oder?

Danke schonmal im Voraus

Paul

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

Du hast Deinen ersten Führerschein 2002 gemacht. Damit hast Du jetzt keine Probezeit mehr.

Auch hier zu finden:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.ph
p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
30.10.2006, 22:27 Uhr

zu: Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

Soweit ich weiß gibt es für Führerschein Klasse M keine Probezeit, nur beispielsweise für Klasse A1, die man mit 16 machen kann. Deine Probezeit hat erst mit dem Führerschein Klasse B begonnen!
Ob du deinen Opa angeben kannst, weiß ich nicht, die Behörde kann denke ich mal herausfinden dass er nicht bei der Zivistelle arbeitet...das könnte dann weitere Probleme bringen! Aber das musst du selber wissen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.10.2006, 23:35 Uhr

zu: Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

» Jetzt könnte ich doch villeicht auch jemand anders angeben. Z.B. meinen Opa der eh nie Auto fährt. Natürlich mit seiner Zustimmung, oder? «

Vorsicht! Damit würdest Du Dich der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB strafbar machen! Sich selbst fälschlicherweise zu bezichtigen, ist nicht strafbar, jemanden anders (auch mit dessen Zustimmung) schon!
Ohnehin bezweifle ich, daß das funktionieren würde, zum einen wegen des Altersunterschiedes, zum andern möchte ich mal die Antwort auf die Frage hören, weshalb der OPA, das Zivi- Auto fährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

@Bool,
ich muß Dir Recht geben! Diesen Satz aus meinem angeführten Link habe ich nicht gelesen (bin beim ersten Absatz stehengeblieben).:

»"Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T)."«

powlpowl, Du befindest Dich mit dem Erwerb Deiner FE Klasse B in der Probezeit. Sorry, für meine irrtümliche Behauptung, das dies nicht mehr der Fall sei.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Fahren auf Gefällstrecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist