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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matze199
19.10.2006, 11:37 Uhr

Bearbeitungszeit für Unfallflucht

Hallo zusammen,

am letzten Freitag hat ein anderer Verkehrsteilnehmer mein parkendes Auto beschädigt und sich dann aus dem Staub gemacht.
Zum Glück haben es zwei Zeugen gesehen, die es dann samt Kennzeichen bei der Polizei gemeldet haben.
Wie lange dauert es in der Regel, bis die Polizei einen solchen Fall (Ermittlungen) bearbeitet hat und ich schriftlich habe, dass der andere der Verursacher ist? (Stichwort Schadenregulierung)
Danke für Hilfe

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20.10.2006, 22:52 Uhr

Nachtrag:

Heute ist ein Zeugenbefragungsbogen von der Polizei gekommen. Ist ja auch kein Problem, gesehen habe ich nämlich gar nix, allerdings soll ich die Höhe des mir entstandenen Schadens mitteilen.
Ohne Gutachten kann ich das aber schlecht und vor allem nicht genau. In der Anzeige steht aber leider (noch) gegen Unbekannt.
Somit kann bei einem Gutachten doch dann auch keine Abtretungserklärung gemacht werden, oder doch?
Möchte nämlich sehr ungern mit den Gutachterkosten in Vorleistung treten.

Danke für Hilfe

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Ãœberholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Ãœberholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt