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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ayliin
10.10.2006, 20:55 Uhr

Klasse 3 oder Klasse B

Hi liebe Community,

bin neu hier. damit meine Frage verständlich wird, schreibe ich in der Ich-Form.

Folgendes: Ich habe 98 den Klasse 3 Lappen gehabt. In der Probezeit wurde ich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert, diesem kam ich nicht nach, in folge dessen mußte ich den Lappen abgeben.
Nach dieser 2 Jahresfrist habe ich ein Antrag auf Neuerteilung gestellt. Kann ich jetzt den alten Klasse 3 wieder haben oder bekomm ich nur noch Klasse B ??
Als ich den Antrag stellte, wurde ich gefragt ob ich den Lappen haben möchte oder den neuen.
Der Antrag für Klasse 3 hätte mehr gekostet, deshalb habe ich das abgelehnt.

Kann ich das nun wieder rückgängig machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.10.2006, 22:22 Uhr

zu: Klasse 3 oder Klasse B

Du musst auf jeden Fall erstmal zum Aufbauseminar, bevor du den Führerschein wieder bekommst.
Da mehr als 2 Jahre seit dem Entzug vergangen sind, musst du die Prüfungen neu machen. Du könntest die Klassen B, C1 und C1E beantragen, da du die Klasse 3 hattest. Du musst aber dann für alle Klassen die Prüfungen machen. Wenn du nur die PKW-Prüfungen machen willst, bekommst du auch nur Klasse B.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren