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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
10.10.2006, 11:57 Uhr

Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Hallo Leute,

hab eine Frage, habe jetzt schon knapp 2 Jahre meinen BE Führerschein und würde jetzt gerne mal wissen, was ich denn jetzt mehr darf als mit einem normalen B Führerschein? Darf der Zug jetzt schwerer sein als 3,5t?
Würde mich über ein paar Beispiele freuen, was ich jetzt mehr darf :)
Und müss ich wenn ich jetzt einen Zug von >3,5t habe die Verbotsschilder für LKW (bzw. Fahrzeuge >3,5t beachten) oder ist das ne Ausnahme, weil ja mein Zugfahrzeug immernoch <3,5t ist?
DANKE SEHR für eure Antworten..:)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
10.10.2006, 12:48 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Zugfahrzeug 3,5t + Anhaenger.....


Gruss

Kami

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
11.10.2006, 07:52 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Kann man mir vielleicht noch Beispiel geben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
11.10.2006, 12:00 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Der Anhänger den du hinter einem Fahrzeug mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse ziehst darf über 750KG zulässige Gesamtmasse haben.

Warum hast du überhaupt die Klasse BE gemacht wenn du gar nicht weisst wöfür die
gut ist??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
11.10.2006, 12:09 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
11.10.2006, 13:55 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

>Kann man mir vielleicht noch Beispiel geben?

Klar, Du darfst z.B. einen 3,5t Unimog mit zwei 2-Achs-Anhängern fahren.
Das Zugfahrzeug darf maximal 3,5t zGG haben und daran dürfen beliebige Anhänger.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
11.10.2006, 22:34 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Okay danke und muss ich jetzt wenn der Zug dann größer 3,5t ist die LKWverbotsschilder beachten? also farzeuge >3.5t? wenn ich zum beispiel mit nem unimog und anhänger rumfahren sollte   *G

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.10.2006, 15:18 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Bei den Verbotsschildern mit dem Lkw-Symbol wird zwar die Masse von Zugfahrzeug und Anhänger addiert, das gilt aber nicht, wenn das Zugfahrzeug ein Pkw ist. Umgekehrt gilt das Verbot für Zugmaschinen immer, auch wenn sie weniger als 3,5 t z.G. haben.

Der amtliche Text (der nicht ganz einfach zu verstehen ist) zum Lkw-Symbol lautet:

"Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

Ein paar Beispiele:

1. Dein Zugfahrzeug ist ein Pkw. Dann kannst du die Schilder immer ignorieren, auch wenn der Zug mehr als 3,5 t z.G. haben sollte.

2. Dein Fahrzeug ist eine Zugmaschine. Dann gilt das Verbot immer, auch ohne Anhänger und auch, wenn die Zugmaschine weniger als 3,5 t hat.

3. Dein Zugfahrzeug ist ein Lkw. Dann gilt das Verbot, wenn die Summe der Gesamtmassen von Lkw und Anhänger mehr als 3,5 t beträgt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Lkw, der liegen geblieben ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken