Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
06.10.2006, 16:29 Uhr

Vorfahrtregelung Raststätte

Welche vorfahrt gebene/nehmende Regelung ist hier anzuwenden? Situation ist das beide Autos vom Parkplatz zurück auf die Autobahn wollen und dadurch schon eine gewisse Geschwindigkeit erreicht haben, aber halt noch nicht soo schnell da sie ja noch auf dem Parkplatz sind. Mir gehts es ja aber hauptsächlich um die Situation als solche.

http://img227.imageshack.us/img227/7936/vorfahrtau
0.gif


Muss das gelbe Auto (Auto1) nun abbremsen um Auto2 durchfahren zu lassen weil es näher an der Autobahn (fließenden Verkehr ist), oder muss Auto2 abbremsen weil Auto1 "rechts" neben ihn ist? Bin mir da nicht ganz sicher, und so eine Situation könnte ja durchaus gefährlich werden und dem möchte ich lieber vorbeugen.Hoffen man versteht die Skizze.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.10.2006, 16:36 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Ohne Schilder oder Linien gilt auch hier rechts vor links...
(Zumindest wenn das nicht mehr direkt im Parkplatzbereich ist. Sonst würde Schrittgeschwindigkeit und "gegenseitige Verständigung" gelten)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.10.2006, 18:56 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

war das thema vor nicht allzulanger zeit im vp? meine dort wäre gesagt worden der verkehr auf der durchgehenden fahrbahn hat vorfahrt.


holger
der jetzt suchen geht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
06.10.2006, 21:39 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Ist mit "durchgehender Fahrban" dann die gemeint, die näher an der AUtobahn ist?

Wär nett wenn du das findest was du suchst damit das auch ohen Zweifel geklärt wäre. Da

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.10.2006, 22:51 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Diese Frage taucht immer wieder auf !!
Auf Parkplätzen gilt tatsächlich die Regel "Rechts vor Links".

Die Nähe zur Autobahn ist ohne Bedeutung...
Verläßt Du den Parkplatz und fährst auf die Autobahn auf, so hast Du immer Vorfahrt zu gewähren, auch wenn dort das entsprechende Zeichen nicht steht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.10.2006, 23:04 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Die Gerichte wenden die Straßenverkehrsordnung auf allgemein zugänglichen Parkplätzen mit gewissen Einschränkungen an: So werden die üblichen Fahrspuren auf den Parkplätzen nicht als "Straßen" angesehen, die dem fließenden Verkehr dienen und auf denen man Vorfahrt haben kann, sondern als Aufteilung des Parkplatzes in Parkflächen. Die Regeln über die Vorfahrt finden deshalb auf Parkplätzen nur in Ausnahmefällen Anwendung, nämlich dann, wenn die Fahrbahnen nach ihrer Markierung, Breite und Beschaffenheit unmissverständlich Straßencharakter aufweisen.
Genau dieser Straßencharakter finden wir in Deinem Beispiel. 2 Straßen führen zur Beschleunigungsspur, wie es auf Autobahnparkplätzen eben üblich ist.
Leider ist dieser Sachverhalt nicht jedem bekannt. Man kann davon ausgehen, das es im Schadensfall zu einer Schadensaufteilung kommen wird, wenn es vor Gericht geht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
06.10.2006, 23:13 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Hi, ja das auf Parkplätzen rechts vor links gilt ist klar, was mich irritierte und auf meiner Abbildung auch vielleicht nicht ganz deutlich wirkt,ist das bei mir letztens die beiden Fahrbahnen quasi parallel aufeinander "zufließen", die straße die links, also neben der Autobahn ist ging nahtlos in den beschleunigungsstreifen über, während man von der rechten fahrbahn sozusagen erst noch ein kurzes stück auf der fahrbahn die näher zur Autobahn ist fahren musste. Ziemlich verwirrend deswegen nocheinmal eine kleine skizze:

http://img424.imageshack.us/img424/589/vorfahrt2ta
4.gif


Nochmal zusammengefasst: Mein "problem" ist, dass es sich dabei ja nicht um eine "klassiche" rechts vor links situation handelt, sondern fahrbahnen parallel verlaufen und die eine dann in die ander "übergeht" . Ich stell mir nämlcih grad vor wie ich auf dem linken fahrstreifen bin, ordentlich beschleunige weil es auf den beschleunigungs fahrstreifen der AB zugeht, und dann anhalten muss weil auf der fahrbahn rechts neben mir einer kommt. Ich hoffe ihr versteht meinen Konflikt und die Situaion.

(Die Linien auf der Skizze sind übrigen keine (!) Fahrbanmarkierungen, deswegen an der brisaten Stelle hellgrau um zu zeigen wie die fahrbahenen verlaufen, aber das es sich nicht um Markierungen handelt.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
06.10.2006, 23:19 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Zu Post #5:

Also meint rechts vor links, das die, in dem fall als straße annerkannte, rechte fahrbahn vorfahrt hat.(?)

Find ich wie oben schon geschrieben ein bisschen ungünstig denn wenn einer auf der zur autobahn nahen straße fährt und beshcleunigt da er ja "vermeindlich" nur geradeausfährt und nichts beachten muss sicherlich nicht anhalten wird. Natürlich weiß ich das nicht abe rich vermute es einfach mal ;)

Und so SICHER kann man sich in der Situation schon mal garnicht sein, dass man seine Vorfahrt ausnutzen könnte, und somit ist alles ja noch viel unsinniger .. :P

Jetzt bin ich verwirrter als vorher haha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
06.10.2006, 23:34 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

passt vielleicht nicht ganz zum thema, aber trotzdem:

habe letztens das sat. 1 automagazin gesehen (gezappt). da kommen immer so fragen zu verkehrssituationen. die dann von einer fahrlehrerin erklärt werden.
eine frage war: "was gilt auf parkplätzen?" ich dachte: rechts vor links und schrittgeschwindigkeit, sofern nicht privatparkplätze.
die fl meinte: §1 der stvo. also das mit: ...rücksicht und vorsicht...

finde das ein bißchen dürftig. wie seht ihr das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.10.2006, 23:40 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Wo ist denn nun Dein Problem ?? In welchem Winkel die Spuren zueinander führen ist doch völlig egal.
Befinden sich Deine beiden Spuren auf dem Autobahnparkplatz oder nicht ? Wenn ja, ist doch alles gesagt! Und Dein Aussage


"vermeindlich" nur geradeausfährt und nichts beachten muss sicherlich nicht anhalten wird. Natürlich weiß ich das nicht abe rich vermute es einfach mal ;)

ist somit falsch. Der Geradeausfahrende hat, wenn einer von RECHTS kommt, anzuhalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
06.10.2006, 23:43 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Also wenn die Verkehrssituation unübersichtlich und nicht eindeutig geklärt ist (bei klarer straßenlage gilt ja trotzdem rechts vor links, wie auch warnecke schon sagte) würd ich schon so vorgehen, nur kann man ja schlecht wenn man richtung autobahn fähr mit 10-20 daher tuckeln um bloß keinen zu gefährden =/
Da brauch man einfach eindeutige regelungen die auch jedem bekannt sind, und das scheint ja nicht der fall zu sein wie es aussieht ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.10.2006, 23:53 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Doch, die gibt es schon ! Nur ich weiß nicht worauf Du hinaus willst !

Wenn es Zweifel gibt, gilt doch immer noch § 1 StVO.

Millionen Autofahrer praktizieren das täglich, und es passiert nichts.
Wenn ich in diesem Bereich fahre, schau ich rechtzeitig ob es gefährlich werden könnte.
Unabhängig davon ob ich Vorfahrt habe oder nicht. Dann bin ich zu 90 % schneller wie der Andere! Und damit löst sich das Problem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
06.10.2006, 23:55 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Ok vielleciht mach ich es auch komplizierter als es ist, aber praktisch wir es halt nach meinen beobachtungen anders gehand habt.

Vielleicht verwirrt mich (oder halt auch alle anderen die nicht nach rechts vor links gehen) auch nur die parallel zur Situation Beschleunigungsstreifen - Autoban (fleißender Verkehr) , wo die fahrstreifen ja genauso angeordnet sind wie auf den besagten Straßen auf dem parklplatz zum beschleunigungsstreifen, auf der Autobahn aber natürlich der fließende Verkehr (->links) vorfahrt hat, und auf dem Parkpaltz der von ->rechts kommt.

So ungefähr wirds sein ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
07.10.2006, 00:02 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Das es Autofahrer gibt, die sich nicht unbedingt an die Regeln halten, ist zwar nicht gut aber normal..
Die Vorfahrt ist nur eine REGEL !! Und was hast Du noch gelernt! "Es gibt kein RECHT auf Vorfahrt" !
Und Fehler machen wir alle mal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
07.10.2006, 00:07 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Natürlich habe und werde ich immer vorsichtig sein und nie auf mein Recht pochen, was einfach aus gesundem Menschenverstand reusltiert, ich wollte ja nur wissen ob es dafür nicht irgendeine Regelung gibt, und werde natürich auch anhalten wenn ich vorfahrt hab wenn ich sehe, dass derejenige der mir vorfahrt gewähren muss nicht anhält.

Mir gins eher um den Denkprozess wie ich mit dieser Situation umgehen muss bzw. einfach zu Wissen was Sache ist.

Also Danke für die Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
07.10.2006, 15:26 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

mein fl immer: vorfahrt ist ein gebot und kein recht.
aber wer bedenkt das heutzutage noch...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.10.2006, 09:05 Uhr

zu: Vorfahrtregelung Raststätte

Die meisten bedenken das !! Es liegt aber in der Natur des meisten Menschen immer nur die Made zu sehen...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden