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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi
03.10.2006, 17:41 Uhr

B ab 17 Umstellung

Moin, mal ne Frage: ich dachte bisher, dass man mit dem Führerschein ab 17, wenn man 18 wird, automatisch alleine fahren darf, auch wenn man den Plastikführerschein noch nicht hat.
Jetzt les ich aber auf so ner Seite das hier:

"Wie lange muss ich mit einem Begleiter fahren?

Bis zum 18. Lebensjahr muss mit Begleiter gefahren werden. Danach wurde eine dreimonatige Übergangsphase eingerichtet, in der der "Kartenführerschein" beantragt und ausgehändigt werden soll. In dieser Zeit muss dennoch mit einem Begleiter gefahren werden."

Heißt das jetzt, dass man mit n bisschen Pech noch 3 Monate warten muss ehe man alleine fahren darf, oder versteh ich das falsch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
03.10.2006, 17:51 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

"Jetzt les ich aber auf so ner Seite das hier:" ...

das lesen auf so ner Seite führt halt oft mal zu solchen Fehlinformationen.

Im Klartext: Sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast darfst du ohne Begleiter fahren (allerdings nur im Inland). Innerhalb von 3 Monaten mußt du allerdings den Kartenführerschein beantragen bzw. abholen.

Hier ein Link mit dem Gesetzestext (§ 48a FEV):
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48a.php

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.10.2006, 18:51 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

moment mal wie bitte?


"Sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast darfst du ohne Begleiter fahren (allerdings nur im Inland)"

??????????????????????????????????????????

Das heisst also so wie du dein Satz geschrieben hast ich dürfte also im Ausland dann obwohl ich 18 bin nur mit Begleitung fahren aha interessant

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.10.2006, 18:54 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

Nee, das hast du falsch verstanden. Im Ausland darfst du überhaupt nicht fahren, solange du noch nicht den "richtigen" Führerschein erhalten hast. Im Inland darfst du ab dem 18. Geburtstag alleine (also ohne Begleitperson) fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.10.2006, 18:57 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

ok , puh ich hab schon ein Herzinfarkt beinahe bekommen und hab mich grad volle Bulle aufgeregt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
03.10.2006, 19:05 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

"ok , puh ich hab schon ein Herzinfarkt beinahe bekommen und hab mich grad volle Bulle aufgeregt. " ...
damit das NICHT passiert habe ich extra einen Link mit dem Gesetzestext beigefügt.
Also: Klicken - Lesen - und wenn nötig, erst DANN aufregen ;-) .

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-011 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihnen will ein großer Mähdrescher nach rechts abbiegen. Was ist richtig?

Der Mähdrescher

- kann wegen der Hinterradlenkung nicht ausschwenken

- wird beim Abbiegen weit nach links ausschwenken

- wird vor dem Abbiegen sehr langsam werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben