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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nexfraxinus
27.09.2006, 07:46 Uhr

Herauszögern der Schuldbekennung --> keine Probezeit?

Mir ist zu Ohren gekommen, dass man erst mit der Überweisung des Bußgeldes seine Tat quasi "eingesteht" - damit verbunden: Wenn ich nun mit einem Aufbauseminar zu rechnen habe wegen einem Vergehen innerhalb der Probezeit, nun das Schreiben bekomme über z.B. 60 € Stafgeld, 3 Punkte etc - meine Probezeit aber in 4 Wochen enden würde ..

Würde es sich nun lohnen 4 Wochen zu warten, ggfs. eine Abmahnung zu erhalten und dann das Bußgeld zu zahlen?

Sprich kann ich somit das Aufbauseminar + verlängerte Probezeit umgehen? Hatte noch keine Zeit zu einem auf verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu fahren und dachte hier weiß evtl. jemand mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.09.2006, 08:34 Uhr

zu: Herauszögern der Schuldbekennung --> keine Probezeit?

Nein ! Es ist immer das Datum der Tat ausschlaggebend..
Dumm gelaufen...
Da Deine Angelegenheit Rechtskräftig ist, sehe ich auch keine Möglichkeit mehr dagegen was zu unternehem. Jede Zahlungsverzögerung führt zu Mehrkosten.

Gruß

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