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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweny
15.09.2006, 20:53 Uhr

Frage

Hallo ich wolte mal Fragen ,ich habe gehört das man mit ein 50ccm Roller schneller machen darf wen man ein 125er nummerschild dran hat aber der Roller darf nicht lauter sein stimmt das ??

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15.09.2006, 21:03 Uhr

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Nein, stimmt nicht !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
15.09.2006, 21:11 Uhr

zu: Frage

Da die bbh für so einen Roller 45 Km/h beträgt ist dieses nicht zulässig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
21.01.2007, 20:11 Uhr

zu: Frage

doch es ist möglich!
du musst nur deine umbauten vom tüv abnehmen lassen.
der tüv prüft dann auch ob fahrwerk, bremsen usw für die höhere geschwindigkeit ausreichen.
die abnahme ist ziemlich teuer, und du musst danach steuern für den roller bezahlen wie für ein motorrad. ausserdem musst du alle 2 jahre zum tüv, un der roller schluckt bei den hohen geschwindigkeiten viel sprit.
also ich an deiner stelle würde mir ein motorrad zulegen, dürfte günstiger werden...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Andere Fahrer machen Sie auf anhaltend starkes Qualmen Ihres Auspuffs aufmerksam. Was müssen Sie tun?

Motor umgehend überprüfen lassen

Sofort die Kraftstoffmarke wechseln

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

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Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden