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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern plogen
09.09.2006, 16:47 Uhr

Vorfahrt mißachtet?

Wer hätte an diesem Unfall die Schuld gehabt?

Ich streite seit ein paar Tagen mit meiner Mutter, die m ir nicht glauben will, dass sie bei der nachstehenden Geschichte die Schuld gehabt hätte.

Meine Mutter wollte von einem Parkplatz links auf eine Vorfahrtsstraße abbiegen. Von links kam allerdings ein PKW der nicht gerade schnell fuhr und sogar den Blinker rechts gesetzt hatte, so dass es den Anschein hatte er wolle ebenfalls auf den Parkplatz abbiegen. Ca. 50 Meter vor dem Parkplatz hatte der Wagen allerdings einen Kreisel rechts verlassen.

Meine Mutter in also einfach losgefahren und wunderte sich nun, dass der Wagen gar nicht abbiegt sondern weiter geradeaus fährt und ihr fast ins Auto gefahren wäre.

Meiner Meinung nach, hätte meine Mutter die Schuld getroffen, da man sich nicht auf das Blinken eines PKWs verlassen darf und der andere PKW sich die ganze Zeit auf der Vorfahrtsstrasse befunden hat.

Wer kann mir helfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
09.09.2006, 16:55 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

Also ich bin der Meinung, das deine Mutter keine Schuld getroffen hätte! (evt. eine Teilschuld)
Das blinken ist ja nunmal dazu da, das man angibt, wo man hinfährt!

Es ist meine meinung, rechtlich weiss ich es nicht, denke aber das es dort auch so ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.09.2006, 17:02 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

Nein, wenn man von einem Parkplatz auf eine Strasse fährt muss man dem Verkehr auf der Strasse in jedem Falle Vorfahrt gewähren.

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09.09.2006, 17:07 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

Ich meine es nämlich auch. Und irgendwo habe ich mal gelesen. Dass man sich nicht auf das Blinken verlassen darf und somit sein "eigene Vorfahrt" erzwingt. Meiner Meinung nach, hätte der andere PKW max. eine geringe Teilschuld gehabt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Capt. Farrell
09.09.2006, 17:23 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

Die Rechtsprechung ist tatsächlich so:

"Vor Gericht wurde der Autofahrer, der blinkte ohne abzubiegen, zu einer Schadenshaftung von lediglich einem Drittel verurteilt."

(gefunden auf www.ratgeberrecht.de).

Außerdem würde ich auch darauf achten, ob das Auto überhaupt langsamer wird, wenn nicht, wird es bestimmt auch nicht abbiegen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
09.09.2006, 18:22 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

Wozu dann noch überhaupt blinken? o.O

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tiana
09.09.2006, 21:03 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

Welch Frage! Parkplatz gegen Straße? Da gibt es keine Frage. Wer war denn nun auf der V O R F A H R T straße? Teilschuld hin oder her, der jenige, der vom Parkplatz kommt, hat die Vorfahrt zu beachten. Für solche Streitigkeiten sollte man einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bemühen, der dem Richter erzählt, das der Hund der plötzlich über die Straße lief so groß war, dass er das Rot der Ampel verdeckte. Also, Leut's: Immer schön vorsichtig bleiben. Die Straße ist kein Spielplatz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.09.2006, 22:33 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

Nun Tiana, hättest Du Dich denbn anders Verhalten? Oft erlebst auch Du es, daß Du die Vorfahrt an einer Kreuzung beachten mußt. Du möchtest nach rechts abbiegen. Von links kommt ein Vorfahrtberechtigter und blinkt rechts. Was tust Du? Klar, Du fährst. So ist das üblich und sinnvoll. Dennoch hat der andere, wie Du es so schön hervorhebst, V O R F A H R T. Du denkst aber, daß es zu keinem Vorfahrtskonflikt kommen wird, daher biegst Du ab.
Du schreibst, daß der,d er vom Parkplatz kommt, Vorfahrt zu beachten hat. Da widerspricht Dir hier keiner.
Aber darum geht es hier ja nicht. Die Mutter von Plogen war sich dessen genausio bewusst wie Du, und wollte auch die Vorfahrt beachten. Sie glaubte, ihre Sorgfaltspflichten erfüllt zu haben und fuhr unter Berücksichtigung der Vorfahrt des anderen an, da dieser anzeigte, die Fahrtrichtung vor der Einmündung ändern zu wollen.
Es geht hier darum, ob sich der Nachrangige auf ein solches Zeichen verlassen darf, und hier sind sich die Gerichte übrigens sher uneinig.

Im Realfall würde es sicherling auf eine Schuldaufteilung hinauslaufen für den zivilrechtlichen Teil. Der Vorwurf der Vorfahrtsmißachtung würde aber natürlich nicht aus dem Weg zu räumen sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
10.09.2006, 12:53 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

das kann ich bestätigen, normalerweise blinkt kein mensch, wenn er der abknickenden vorfahrtstrasse folgt, macht es aber einer, machen es komischerweise die meisten anderen auch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timo85
10.09.2006, 14:42 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

Ich mache das immer noch so wie es mir damals meine FL beigebracht hat:
Erst wenn der Blinkende auch wirklich einlenkt, fahre ich los ... da kann man dann wirklich nichts mehr falsch machen.
Generell traue ich keinem Wagen, der anfängt zu blinken ... ich schenke ihm vielmehr eine erhöhte Aufmerksamkeit. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tiana
11.09.2006, 12:31 Uhr

zu: Vorfahrt mißachtet?

@ Heuschrecke: Ich muss Dir heute ein 2. Mal recht geben............;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Kleinkrafträdern

Mit Leichtkrafträdern

Mit Mofas

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

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