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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PCDC
08.09.2006, 18:52 Uhr

Begleitperson Führerschein mit 17

Hallo,

ich habe mal eine frag zum Führerschein mit 17. Darf eine Begleitperson, die nach dem bestätigtem Antrag 3 Punkte bekommen hat mit mir fahren???

Gruß
Patrick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.09.2006, 19:40 Uhr

zu: Begleitperson Führerschein mit 17

Ich hab das mal für Dich kopiert....

Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?


Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.


Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Begleitperson Führerschein mit 17

Ja, so ist das, wenn zwei zur gleichen Zeit sich mit einer Frage beschäftigen. Warnecke war nur etwas schneller. ;-)

http://www.intensivfahrschulen.de/17.htm

Das habe ich dazu gefunden. Eigentlich das, was mein Vorredner auch schon schrieb. Nur in etwas anderer Form.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PCDC
08.09.2006, 20:25 Uhr

zu: Begleitperson Führerschein mit 17

Das heißt also diese Person dürfte mit mir fahren. Und was wäre wenn eine Begleitperson die Fahrerlaubnis für einen Monat nicht hatte, darf man nach dem Monat wieder mit dieser fahren???

Gruß
Patrick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.09.2006, 21:29 Uhr

zu: Begleitperson Führerschein mit 17

ich finde es immer etwas kritisch, von der 0,5 0/00- Grenze zu sprechen, ohne die eigentliche 0,3 0/00- Grenze zu erwähnen.

Warnecke, nur aus Interesse, woher hast Du das denn kopiert? Gilt das bundesweit? Denn die Regelungen zum begleitetem Fahren sind doch eigentlich Landessache, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.09.2006, 22:03 Uhr

zu: Begleitperson Führerschein mit 17

hallo durban,

kopiert hat er das von meiner hp (grins).
die ausgestaltung ist grundsätzlich ländersache, die haben sich aber auf einheitliche richtlinien geeinigt (siehe niedersachsen)und darum ist es mittlerweile bundesweit.
die 0,3 promille sind für den fahrer relevant, beim begleiter gelten 0,5.
wobei es dabei aber auch eine gewisse problematik gibt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.09.2006, 23:18 Uhr

zu: Begleitperson Führerschein mit 17

@ Durban

Hier der Link von wo ich es kopiert habe.
Ansonsten stimme ich Holger zu.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrersche
in-mit-17.php


Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.09.2006, 12:48 Uhr

zu: Begleitperson Führerschein mit 17

Laut der Quelle muß in Bremen der Begleiter Erziehungsberechtigter sein. ISt das imemrnoch so? Ich war der festen Überzeugung, S-H würde das ebenso handhaben, wurde aber durch jene Verweise eines besseren belehrt.

viele Grüße
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.09.2006, 13:13 Uhr

zu: Begleitperson Führerschein mit 17

die seite von bremen muss veraltert sein. die links funzen nicht, ausser der nach niedersachsen. jüngstes datum was ich da gefunden habe, war aus 2005.
im link steht eben, das die bundeseinheitlichen regelungen ab 01.03.06 gültig sind weil ns vorher andere regelungen (erziehungsberechtigter vorgeschrieben, der braucht aber keinen führerschein haben!) hatte.

holger

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