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Das FAHRTIPPS-Forum
butzibutz
30.08.2006, 10:12 Uhr
10 Jahre Füherscheinentzug in Polen-Auswirkung in BRD?
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich hierzu einer von Euch aus:
Im Jahr 2001 bin ich in Polen betrunken Fahrrad gefahren. Hierbei wurde ich von einem Motorradfahrer von hinten umgefahren. Die Motorradbeifahrerin hat bei diesem Unfall ihren Arm verloren.
Weiteres Geschehen bis heute:
- Der Motorradfahrer hat sich noch im selben Jahr nach USA abgesetzt und ist nicht mehr greifbar.
- Gutachten ergaben, dass ich eine gewisse Mitschuld am Unfall habe.
In BRD würde dieser Fall als ein einziger gesehen werden, weil betrunken fahren und der Unfall zusammenhängen. In Polen jedoch wird das als zwei separate Fälle behandelt.
- daher wurde ich für das betrunkene Fahrradfahren zu einer Haftstrafe von 2 Jahren auf 2 Jahre Bewährung sowie 2 Jahre Fahrverbot ohne Bewährung verurteilt. Dies wurde Feb. 2005 im deutschen Bundeszentralregister eingetragen, das Fahrverbot jedoch nicht vollstreckt. Warum weiss ich nicht.
- der erste Fall ist demnach fertig!
- zum zweiten Fall: die polnische Staatsanschaltschaft hat einen Antrag gestellt auf 10 Jahre Fahrverbot und wieder Haft auf Bewährung. Dies wird wohl in der Regel vom Gericht auch so übernommen. Das Urteil erwarte ich in ca 1 Monat.
Ich gehe davon aus, dass auch dies im Bundeszentralregister eingetragen wird.
Zur Info: Ich habe einen deutschen Führerschein.
Meine Fragen sind jetzt:
- wird das Fahrverbot hier vollstreckt?
In Deutschland kann ich ja nicht zwei mal für ein und die selbe Tat verurteilt werden.
- Habe ich irgendeine Möglichkeit da Einspruch einzulegen?
- Warum wurde das erste Fahrverbot hier nicht vollstreckt?
Ich weiss jedoch nicht genau, ob die Staatsanwaltschaft 10 Jahre Fahrverbot oder 10 Jahre FS-Entzug beantragt hat. Würde das irgendeinen Unterschied machen?
Die Strafe ist meines Erachtens extrem hoch, in Deutschland würde ein Fahrverbot doch viel geringer ausfallen!
Beruflich würde mich die Eintragung und Vollstreckung ruinieren.
Ãœber jeden Beitrag hierzu bin ich Euch sehr dankbar,
schöne Grüße
butzibutz
durbanZA
30.08.2006, 10:23 Uhr
zu: 10 Jahre Füherscheinentzug in Polen-Auswirkung in BRD?
Hallo, willkommen im Forum.
Ich hoffe, Dir selbst ist bei dem UNfall nichts passiert, so tragisch er für die Schwerverletzte aus sein mag.
Sofern Du -wie Du ja schreibst- in Beseitz einer deutschen Fahrerlaubnis bist, kann diese Dir nicht von einer polnischen Behörde entzogen werden. Sie kann Dir höchstens untersagen, auf polnischem GHebiet ein Kraftfahrzeug zu führen.
Eine Art internationales Fahrverbot gibt es noch nicht.
Anders wäre es natürlich, wenn Du im Besitz einer polnischen Fahrerlaubnis wärst, die könnte Dir entzogen werden.
Halte uns mal bitte mit dem Fall auf dem Laufenden!
Alles Gute, Durban
butzibutz
30.08.2006, 10:38 Uhr
zu: 10 Jahre Füherscheinentzug in Polen-Auswirkung in BRD?
Hallo, danke für die schnelle Antwort,
außer einer großen Platzwunde am Kopf, Blutergüssen überall und eine kaputte Schulter, ist mir nichts passiert. Bis auf die Schulter ist inzwischen auch alles wieder ok. Der Motorradfahrer hatte gott sei dank nur ein paar Rippenbrüche. Laut örtlicher polnischer Polizei war er 150-170 km/h schnell und hatte keinen Führerschein.
Dass ich verletzt wurde, hat bei der Vernehmung in Polen auch niemanden interessiert.
Die Verletzte hat schon angekündigt, mich nun noch, neben der Geldstrafe die das polnische Gericht verhängen wird, zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Rente zu verklagen.
Sie arbeitet inzwischen in Ireland, Ihre Anwältin sitzt aber in Polen.
Wo ist da der Gerichtsstand? Kann sie mich auch in Deutschland verklagen?
carhol
30.08.2006, 14:29 Uhr
zu: 10 Jahre Füherscheinentzug in Polen-Auswirkung in BRD?
nach durban´s antwort ist der fakt geklärt. zivilrechtlich kann die anwältin dich natürlich auch verklagen wenn du in d-land bist. der prozess wird in polen stattfinden und der schadensersatz nach polnischem recht festgesetzt.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Das Motorrad
Der rote Pkw
Ich selbst
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