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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CBR 500 F
16.08.2006, 20:13 Uhr

Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

Moin, bin neu hier und hab mir gleich nen falschen Namen verpasst: sollte CBR 600 F heißen, naja egal.
Allso zu meiner Frage, mir ist in einer links Kurve mein Hinterrad weggerutscht (weiß nicht wieso, die Kurve ist nicht scharf) und ich fuhr in einen Wald. Habe Post bekommen:
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. § 3 Abs 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG.
Jetzt steht überall was anderes, was bekomme ich 35 Euronen oder 75 und 3 Punkte, und warum. Wie wollen die sehen ob und vieviel ich zuschnell war.
Und was ist mit einem Flurschaden, muss der angezeigt werden?
Ps. bringt es etwas den Verstoß nicht zuzugeben ohne Anwalt. Hab nämlich gelesen,dass bei jemandem, mit Anwald (der Einspruch erhoben hat), das Verfahren eingestellt wurde.
Kann mir jemand helfen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.08.2006, 21:39 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

Da kein anderer beteiligt war, handelt es sich auch nicht um einen Unfall im rechtlichen Sinne. Man müsste jetzt wissen, ob denn tatsächlich ein Flurschaden entstanden ist. Wenn nur eine Reifenspur im Matsch zu sehen ist, ist das kein Fremdschaden. Wurde ein kleiner Baum oder ein Strauch umgeknickt, kann es schon wieder anders aussehen. Was wurde also beschädigt?

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16.08.2006, 22:48 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

Nr. 8 ist unangepasste Geschwindigkeit ohne Unfall, Nr. 8.1 ist unangepasste Geschwindigkeit mit Unfall. Im Bußgeldbescheid heißt es außerdem "Es kam zum Unfall." Wenn aber kein Unfall vorlag, dann ist der Bußgeldbescheid in dieser Form fehlerhaft, also ist es auch nicht "egal".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.08.2006, 14:43 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

»es geht also gar nicht um einen unfall sondern um sachbeschädigung und dazu reicht es auch aus, sein eigenes fz beschädigt zu haben.«

Wenn ich mein eigenes Auto an die Wand setze oder mit einem Vorschlaghammer bearbeite, ist das keine Sachbeschädigung. Und wenn ich mit Vollgas an mein eigenes Garagentor krache, ist das kein Unfall.

Da der TE aber von einem "Flurschaden" spricht, warte ich immer noch, ob bzw. was denn nun beschädigt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CBR 500 F
17.08.2006, 14:51 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

Erst mal Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe einen Baum und ein Bäumchen entwurzelt, ausserdem einige Zweige abgebrochen. Ich weiß aber nicht wem der Wald gehört.
Bin nicht mehr in der Probezeit, kann man denn nichts machen. Ich bin in der Kurve weggerutscht, hab mein Karre wieder aufgerichtet und hab dann die Kurve nicht mehr bekommen. Es ist echt eine ansich lächerliche Kurve und ich weiß nicht warum mein Hinterrad wegging, aber es sei nichts zu sehen worauf ich hätte wegrutschen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
17.08.2006, 17:49 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

Ich kenne mich zwar mit den Paragraphen nicht aus - aber wenn die Schreiber vor mir recht haben, lag das Entscheidende ja wohl in dem Flurschaden.

Da du nicht mehr in der Probezeit bist, würde ich persönlich das Bußgeld bezahlen und die Punkte hinnehmen.
Die Welt ist es ja auch nicht - ansonsten kommen hinterher noch Anwaltskosten oder sonstiges auf dich zu (hast du eine Rechtsschutzversicherung?) Ganz abgesehen davon würde ich mir bei dieser eher geringfügigen Sache den Stress nicht antun, zu einem Anwalt zu laufen, das alles zu schildern und dann dagegen vorzugehen...
Meine Meinung kann natürlich falsch sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CBR 500 F
17.08.2006, 18:28 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

Das heißt also, dass ich die 3 Punkte wegen zu schnellem Fahren bekomme und 1 Jahr lang nicht mit mehr als 25 Km/h geblitzt werden darf?
Weil ein Sachschaden entstand werden es dann 75 Euro, oder wie?
Und was passiert wenn ich den Verstoß nicht zugebe, da ich nach meiner Ansicht für die Kurve nicht zu schnell war und auf was weiß ich weggerutscht bin.
Und was heißt: besonderen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
18.08.2006, 12:02 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

du siehst die frage ist nicht einfacht. wenn schon zwei fl unterschiedlicher meinung sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CBR 500 F
18.08.2006, 12:16 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

Naja, ich werds wohl zugeben, auch wenn ich anderer Meinung bin, sonst wird es nachher nur noch teurer.
Vielen Dank für eure Tipps und Radschläge.

@sonhol: ich fahre nicht ständig zu schnell, habe aber vor 2 Jahren ein Ortseingangsschild übersehen, war allso viel zu schnell mit 78Km/h und da wurde mir gesagt, dass mir das ein Jahr lang nicht mehr passieren darf, sonst müsste ich laufen. Meine Frage war nur, ob das jetzt auch der Fall ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.08.2006, 12:21 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

da du nicht geschrieben hast wie schnell du warst und es wohl auch nicht nachzuvollziehen ist, wird es nicht so sein.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
18.08.2006, 21:29 Uhr

zu: Unfall. Ich versteh die §§ nicht.

@sonhol: du und Gerog_g haben bei dem anwenbaren § (etwas) eine andere auffassung vertreten. das nennt man auch unterschiedlicher meinung sein.

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