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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FavoritesChoice
08.08.2006, 12:47 Uhr

Ãœberholt und angezeigt

Hallo,

Ich habe heute besuch von der Polizei in meinem Büro bekommen, mich hat jemand angezeigt weil ich bei durchgezogener linie mit meinem geschäftswagen auch noch auf der gegenspur an eine kreuzung überholt habe.
Das war auch wirklich so und das tut mir leid.

Jetzt meine Frage der anzeigestelle hat angegeben das dadurch niemand gefährdet war und kein gegenverkehr war.
Ich habe meine aussage erst einmal verweigert.
Mit welcher strafe muss ich rechnen ?
gibt es eine möglichkeit das das ganze fallengelassen wird aufgrund von zeugenaussagen meines beifahrers?
oder hat jemand einen rettenden tipp ;-)

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08.08.2006, 13:20 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

das möchte ich auch, nur dein punkt wäre fatal für mich , außerdem habe ich überholt da der anzeigensteller durch unberechtigtes bremsen mich permanent genötigt hat

liebe grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
08.08.2006, 13:53 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

Was für ein Würstel ist das denn? Erst herumzuckeln und dann die Zeit finden zur Rennleitung petzen zu laufen, weil ihn jemand vorschriftswidrig überholt ohne jemanden zu gefährden. Schade, dass so was überhaupt bearbeitet werden muss.

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08.08.2006, 13:54 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

Kurz und schmerzlos. Aussage gegen Aussage, bzw. 2 Aussagen. Hättest gleich mal angeben sollen, dass du sowas nicht gemacht hast, und sonst nie machst, als die Aussage zu verweigern...

Schlimmstensfalls Anwalt einschalten und das Verfahren vermutlich gewinnen. Vielleicht wird es aufgrund von Mangel an beweisen, auch zu garkein Verfahren kommen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
08.08.2006, 14:11 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

Ist ja immer nett zu lesen, wie hier einige in ihren Geschäftsautos gerne einen auf dicke Hose machen, annehmen, dass Verbote, die schwerre Unfälle verhindern sollen, für sie nicht gelten, und sich dann schön rauswieseln wollen, wenn die Rennleitung doch mal auftaucht.

Sorry, Michael (Wien), aber der TE ist das "Würstel", und nicht der Fahrer, der die Anzeige aufgegeben hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
08.08.2006, 15:47 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

@WakeAlan: Wir waren beide nicht dabei, und jeder stellt sich die Situation anders vor. Vielleicht war's doch nicht so harmlos und "unauffällig" wie vom TE geschildert. Oder der Anzeigende war wirklich ein selbstgerechter Hilfssheriff, den es einfach erzürnt hat, dass ihn jemand einfach überholt anstatt brav hinter ihm herzuzuckeln.

Warum hingegen Geschäftsauto oder nicht hier so eine Rolle spielen sollte, weiß ich nicht. Aber ich hatte ja noch nie eines (außer Lieferwägen und Wachdienst-Golfs *g*).

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08.08.2006, 16:18 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

Ich bedanke mich für die Zahlreichen Antworten,
sicherlich muss ich mich jedoch nicht beleidigen lassen.
Wer solche töne Anspricht sollte erstmal seine verhaltensregeln welche er im straßenverkehr vorschlägt zwischenmenschlich übernehmen.
Wie gesagt danke für die Zahlreichen Antworten.
Einen unfall kann man wohl auf einer kerzengerade strecke mit absolut nicht mal einem auto als gegenverkehr sehr schwer verursachen.
Ich möchte mein verhalten nicht rechtfertigen geschweigedenn bin ich der meinung das das eine tolle aktion war.
Hilfsheriffs wie diesen typ brauche ich dann aber doch hier in diesem forum auch nicht.
Danke markus
PS: Vill kan mir ja jemand konstruktiv weiterhelfen bzw das weiter vogehen schilderm, also keine anleitung wie sich der "dicke hose" man rausreden kann sonder erfahrungswerte und wie man das ganze fair abwickelt.

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08.08.2006, 16:24 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

das ist mein erstes mal das ich überhaupt mit der polizei zu tun habe,
das auto ist einfach und alleine auf die firma zugelassen.
Der Polizist sprach von einer Ordungswiedrigkeit wegen verbotenem überholen und er sagte ausdrücklich ohne gefährdung sprich der anzeigensteller hat ausgesagt es sei kein gegenverkehr gewesen geschweigeden das ideser ausweichen oder abbremsen musste

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09.08.2006, 01:57 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

@Heuschrecke@

bitte spare dir doch deine geistreichen kommentare.
Ich bitte einfach um eine normale antwort keine ahnung wieso du solch eine antieparte gegen forumneulinge hägst du warst nicht dabei also spar es dir.Ich muss am FReitag zur polizei und mich äusern ob ich nun eine aussage mach einen rechtsanwalt einschalte oder etc. also wo soll da schon der brief bzw bußgeldbescheid kommen wenn noch nicht einmal die zeugen befragt worden sind. Der anzeigensteller war kein blitzer oder n polizist also herrscht aussage gegen aussage.
BItte spar dir dein kommentar Heuschrecke danke.......

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09.08.2006, 14:57 Uhr

zu: Ãœberholt und angezeigt

Ich danke für deine Antwort @warnecke@
es geht zum glück um eine ordnungswidrigkeit und zwar von anfang an der Polizist hat mir telefonisch mitgeteilt er würde das ganze so aufnehmen das es ein verwarngeld von der stadt in höhe von 30€ gibt und ich einfach das ganze zugeben soll.
Die frage ist jetzt ob man sich darauf verlassen kann.
Danke für eure Hilfe.
grüße favo

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