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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern simelec
06.08.2006, 21:53 Uhr

Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung

Hallo Leute!!
Ich habe in der Probezeit einen Unfall gebaut.

Polizei ist gekommen und hat schuld von mir festgestellt. Ich musste schuld eingestehen, was ich nicht wollte und deshalb sagte, dass ich mich zum späteren zeitpunkt nocheinmal dazuäußere.

Trotzdem sollte ich unterschreiben.


2 wochen später kommt ein bußgeldbescheid, in dem stand, dass ich 85€ bezahlen soll und 2 Punkte bekomme.
Erwartet mich noch eine Hiobsbotschaft???

Oder ist das das entgültige schreiben???



Ich danke euch.... mfg simelec

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
06.08.2006, 22:27 Uhr

zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung

Was für ein Unfall war es? Mit welcher Begründung 85 € und 2 Punkte? Du musst schon genauer werden.

Wenn das dein erster Verstoß in der Probezeit ist, wird noch eine Einladung zum Aufbauseminar folgen.

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07.08.2006, 00:52 Uhr

zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung

also die sache mit dem anwalt läuft schon.

Es war so: ich bin in wohngebiet mit ziemlich engen straße eingefahren... ich blinkte rechts und bin rechts in eine einmündung eingefahren....

auf der rechten seite fand ich eine reihe parkender autos vor... außerdem mir ein entgegenkommendes auto.... somit konnte ich nicht weiterfahren und bin zurückgestoßen...

beim zurückstoßen erkannte ich den unfallbeteiligten mit seiner A klasse nicht und es kam zum zusammenstoß

Zum Schaden:

ich hatte eine eingedrückte Plastestoßstange zu beklagen und der gegner kratzer an der linken plasteverkleidung....

Da es mein erster unfall war und mich der gegner fertig machte, rief ich die Polizei... wie dumm

sie stellte wie zu erwarten meine schuld fest.... außerdem sollte ich das unterschreiben, doch ich sagte ihnen das ich mich dazu später äußern wollte und jetzt keine schuld zugeben will.... dennoch unterschrieb ich ein kleines blättchen, was angeblich meine schuld enthielt


zum anwalt:

er selbst macht mir keine große hoffnung auf erfolg.... dennoch muss ich sagen das der gegner genügend ausblick auf den unfallort hatte, und er eigentlich hätte bremsen müssen in der 30 zone....
wäre ihm da eine vorsetzlichkeit vorzuwerfen... zumal er nicht gebremst hat???

Bilder hab ich gleich gemacht... auch den entgegnkommenden zeugen befragt


ich finde das Bußgeld auch ziemlich hoch.... was soll ich noch machen... wenn die polizei und gegner einen so fertig machen....


mich k.... das richtig an....


Also danke euch

simelec

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
07.08.2006, 13:12 Uhr

zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung

für die zukunft: nie ein schuldeingeständnis unterschreiben.
mir wollten sie damals (1999) auch sowas anhängen. die polizei kannte da ihren eigenen dienstbezirk nicht. wussten nicht das es sich um eine 30er zone handelt und die gegnerin somit zu schnell war.
hoffentlich kann der anwalt nochwas reissen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
07.08.2006, 15:45 Uhr

zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung

Aber bei nem Crash gibts bloß 35 Euro Bußgeld, und keine Punkte!

Es sei denn man hat jemanden übern Haufen gefahren oder verletzt. Aber so direkt 2 pkt.???

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07.08.2006, 17:47 Uhr

zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung

so ein "schuleingeständnis" ist der fragebogen der hingehalten wird. da kommt dann die frage:"geben sie den verstoss etc. zu"
die grünen freunde drängen dann gerne mal in vermeintlich eindeutigen situationen zwecks arbeitserleichterung.
so ein vordruck ist schnell mal in der aufregung unterschrieben und hat dann folgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
07.08.2006, 18:24 Uhr

zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung

Sorry, aber bei der Aussage
"beim zurückstoßen erkannte ich den unfallbeteiligten mit seiner A klasse nicht und es kam zum zusammenstoß"
kann ich keinen Interpretationsspielraum entdecken. Da wird auch ein Anwalt mit oder ohne Schuldeingeständnis nicht viel rausholen können.
Aus der anderen Sicht: Wenn Dir jemand rückwärtsfahrend in die Karre rammt, wieso sollte Dich dann eine (Teil-)Schuld treffen?
Gruß
Lothar

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?

Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen

Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren

Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

Durch den Kurvenradius

Durch den Fahrtwind

Durch die Geschwindigkeit