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Das FAHRTIPPS-Forum
Jackass_17
05.08.2006, 18:33 Uhr
doofe frage - aba bitte keine doofe antwort
Hallo zusammen,
ich bin vor Kurzem das erste Mal einen Benziner gefahren (weiß nicht, ob das wichtig ist) und mein Beifahrer meinte ich könnte ruhig öfters "auskuppeln"!
Was zur Hölle ist das?
Als ich ihn gefragt hab meinte er nur ich soll doch öfter auf die Kupplung treten während der Fahrt!
Ja toll und dann?? Was hab ich davon? Könnte mir das hier bitte jemand erklären?
Jackass_17
05.08.2006, 19:20 Uhr
zu: doofe frage - aba bitte keine doofe antwort
Ja Danke Leute,
wer lesen kann ist klar im Vorteil
da steht :ABA BITTE KEINE DOOFE ANTWORT
Vielleicht wäre der Plural sinnvoller gewesen um auszuschließen, dass sich nach Heuschrecke noch andere Spacken über diese Frage auslassen, statt mir ne halbwegs vernünftige Antwort zu geben??
- Was hab ich davon, wenn ich während der Fahrt auf die Kupplung trete?? -
Michael (Wien)
05.08.2006, 21:37 Uhr
zu: doofe frage - aba bitte keine doofe antwort
Hoi!
Die Frage ist an sich gar nicht so doof, nur ein wenig doof formuliert ;-)
»ich bin vor Kurzem das erste Mal einen Benziner gefahren (weiß nicht, ob das wichtig ist) ...«
Was das Auskuppeln während der Fahrt betrifft, kaum, außer vielleicht in puncto Motorbremse (siehe unten).
»... und mein Beifahrer meinte ich könnte ruhig öfters "auskuppeln"!
Was zur Hölle ist das?«
Das ist schon eine leicht doofe Frage ;-) Was auskuppeln und einkuppeln bedeutet, sollte man als FS-Besitzer schon wissen.
»Als ich ihn gefragt hab meinte er nur ich soll doch öfter auf die Kupplung treten ...«
sprich: auskuppeln.
»... während der Fahrt!
Ja toll und dann?? Was hab ich davon?«
Das kommt drauf an. Wenn du kurz auf die Kupplung steigst (auskuppelst), dann kannst du den Gang wechseln oder in den Leerlauf wechseln. Hier erübrigt sich die "Wozu?"-Frage hoffentlich.
Manche Leute kuppeln aber auch während der Fahrt aus und rollen dann in der Gegend herum (z.B. weit vor einer roten Ampel oder einem Stoppschild). Ich nehme an, das hat dein Beifahrer gemeint.
Das ist aber ein Blödsinn. Du brauchst wie Holger schon geschrieben hat mehr Sprit, belastest unnötig die Kupplung, verzichtest auf die Motorbremswirkung (die beim Diesel meist etwas stärker ist als beim Benziner).
"Einfach so" während der Fahrt auf die Kupplung zu steigen, ist jedenfalls kompletter Schwachsinn. Grundsätzlich gilt: wenn du nicht anfahren, schalten oder in den Leerlauf wechseln willst, gibt es keinen Grund auszukuppeln.
LG & HTH,
Mike
Georg_g
06.08.2006, 02:47 Uhr
zu: doofe frage - aba bitte keine doofe antwort
»Was hab ich davon, wenn ich während der Fahrt auf die Kupplung trete??«
Eine sehr gute Frage, die du unbedingt deinem Beifahrer stellen solltest. Leider sind Jugendliche heutzutage offenbar nicht mehr zur Kommunikation fähig, sodass sie eine Frage lieber in einem Forum stellen, anstatt einfach mal den Kumpel zu fragen, der so tolle Tipps gibt. Schick ihm doch einfach 'ne SMS: "Hey, Alder, warum soll ich die Kupplung treten?"
Georg_g
06.08.2006, 14:33 Uhr
@ Schrecke
Du hattest mich bei der Flip-Flop- und Barfuß-Diskussion falsch verstanden. Mir war bekannt, dass genau die von dir genannte Tatbestandsnummer zur Anwendung kommt, aber sie trifft eben nicht zu, weil die darin erwähnte Gefährdung beim Barfuß-Fahren nicht automatisch gegeben ist, sondern im Einzelfall nachgewiesen werden muss.
Ich gebe dir mal noch ein anderes Beispiel: Auf der A5 im Bereich Karlsruhe ist seit einiger Zeit ein Wohnmobil als Zivilfahrzeug der Polizei unterwegs. Aus dem Wohnmobil heraus filmt ein Beamter die Lkw-Fahrer, die während der Fahrt abgelenkt sind (Zeitung lesen, Landkarte studieren, Fingernägel schneiden etc.). Zu Beginn der Kontrollen mussten die Fahrer ein Bußgeld zahlen, und zwar für genau die selbe Tatbestandsnummer, die fälschlicherweise auch beim Flip-Flop- und Barfuß-Fahren zur Anwendung kommt. Nach einigen Beschwerden und Widersprüchen musste man dann einsehen, dass diese Rechtsauslegung fehlerhaft ist. Zitate (u.a von einem Polizeibeamten und einem Richter):
»Kaum zu glauben: die Polizeibeamten haben bei der Ahndung solcher Vergehen ein Problem. Denn Fahrer, die unterwegs lesen oder sich sonst wie beschäftigen, können nicht so leicht belangt werden.
In der Straßenverkehrsordnung finden wir keinen Paragrafen, der dieses Fehlverhalten in der Führerkabine konkret unter Bußgeld stellt. Und das ist unser Problem. Wenn wir einen Paragrafen hätten wie zum Beispiel dieses Handyverbot, dann gibt es keine großen Diskussionen mehr!
Richter Gerhard Raststetter vom Amtsgericht Karlsruhe kennt die Schieflage im Verkehrsrecht: es muss erst etwas passieren, um problemlos ahnden zu können. Denn keine Vorschrift stellt Schreiben während der Fahrt unter Strafe.
O-Ton: Gerhard Raststetter, Richter am Amtsgericht Karlsruhe
"Im Grundgesetz steht: ohne gesetzliche Grundlage darf nicht geahndet werden."
Frage: "Das heißt, es müssen erst die Leichen auf der Straße liegen, damit man einem Lkw-Fahrer vorwerfen darf, dass er seine Zeitung auf dem Lenkrad hatte?"
"Das ist sehr drastisch ausgedrückt, aber sicherlich nicht unrichtig!"«
Weitere Zitate über die Nicht-Ahndbarkeit solcher Verstöße findest du auf http://www.mdr.de/fakt/aktuell/1361735.html
Die Problematik lässt sich auf das Barfuß-Fahren übertragen, weil es hier ebenfalls keine Spezialvorschrift gibt und, wie oben erwähnt, eine Gefährdung hinzukommen muss. Kleine Ausnahme bei gewerblichen Fahrten: Hier schreibt die Berufsgenossenschaft festes Schuhwerk vor. Ein Verstoß gegen BGF-Vorschriften lässt sich aber nicht über den Bußgeldkatalog ahnden.
Um also deine Frage zu beantworten:
»Würdest Du bei der aktuellen Sachlage immer noch bis vor das Gericht ziehen?«
Ja, jederzeit.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf
- als Erster abbiegen
- erst nach dem Motorrad abbiegen
- vor dem gelben Pkw abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen
- mit Fehlverhalten anderer rechnen
- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen
- vorausschauend fahren
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