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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Staubwölkchen
16.07.2006, 21:31 Uhr

Befahren von Feld- und Waldwegen mit dem Motorrad

Hallöle.

Weiß jemand von euch, ob es eine offizielle Aussage zum Befahren von Wald- und/oder Feldwegen mit dem Motorrad gibt?

Mich würde wirklich mal brennend interessieren, ob man Wald-/Feldwege, die nicht explizit mit einem Verbotsschild gekennzeichnet sind, befahren darf.

Hintergrund ist, daß ich gerne mal abseits der Straße fahren möchte. Gut, die meisten Wald- und Feldwege hier in Hessen sind explizit für Auto- und Motorradfahrer gesperrt, meist nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben oder gar als Natur-/Vogelschutzgebiet deklariert. Ist ja auch in Ordnung so und ich werde diese Wege natürlich nicht befahren.

Aber so hin und wieder findet man doch ein paar interessante Wege, die keine Schilder haben. Darf man da rein fahren, wenn man niemanden (Fußgänger, Fahrradfahrer etc). behindert und gefährdet? Falls nicht, mit was muß denn schlimmstenfalls gerechnet werden?

Motocross-Strecken gibt's hier. Ja. Aber halt nur zu bestimmten Zeiten und dann sind die recht voll. Zumal man irgendwann die Piste kennt. Von daher sind "freie" Pisten natürlich umso mehr von Interesse ;-) Ist ja schließlich nicht für den Dauerverkehr, sondern nur hin und wieder mal.

Für eure Antworten vielen Dank!


Viele Grüße
Staubwölkchen


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
17.07.2006, 06:32 Uhr

Verboten

Hallo,

das Befahren von Feld- und Waldwegen ist verboten.

Das ergibt sich zum einen aus den §2 StVO, nach denen Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen haben. Wobei eine Fahrbahn sich dadurch auszeichnet, dass sie speziell für den Verkehr angelegt wurde und befestigt ist und nicht einfach wie Feld- und Waldwege nur festgefahren ist.

Außerdem gibt es in jedem Bundesland ein Naturschutzgesetz, in denen zusätzlich geregelt ist, das Kraftfahrzeuge Feld- und Waldwege nicht benutzen dürfen. Dort wird in der Regel zusätzlich eine höhere Strafe als in der StVO "angeboten".

Die zusätzlichen Schilder am Beginn solcher Wege sind nicht erforderlich und wurden nur aufgestellt, weil viele Fahrzeugführer die gesetzlichen Regelungen nicht kennen (wollen) und egoistisch ihr Fahrvergnügen vor der Erholung und Entspannung vieler anderer Menschen stellen, die die Natur ungestört und ungefährdert erleben wollen.

Außerdem wird durch die zusätzlichen Schilder der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Ausländer in Deutschland unterwegs sind, die mit den deutschen Gesetzen naturgemäß nicht vertraut sind, solche Regelungen aus ihrer Heimt auch nicht kennen und die dadurch von einem ungewollten Fehlverhalten abgehalten werden.

Da die Beschilderung bei der Unzahl von Feldwegen nicht umfassend sein kann, darf man aus dem Fehlen von Schildern natürlich nicht den falschen Schluss ziehen, dass das Befahren solcher "unbeschilderten" Wege erlaubt sei.

Um solcher Fehlinterpretation von nicht gesetzesfesten Fahrzeugführern vorzubeugen, werden bei uns in der Gegend (nordöstliches Niedersachsen) keine offiziellen Verkehrszeichen (Z. B. Durchfahrtverbot) mehr angebracht, sondern nur noch relativ große Schilder mit einem Auszug aus den Natur- bzw. Umweltschutzgesetzen.

Das ganze ist im Prinzip ganz einfach: Alle Wege, die nicht speziell von Menschenhand befestigt sind, sind für Kraftfahrzeuge tabu. Es sei den, es besteht durch Beschilderung eine Erlaubnis, z. B es ist ein Parkplatz ausgewiesen, der sich im Laufe des Weges befindet oder es steht ein gelbes Hinweisschild zum nächsten Ort.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Akiko
17.07.2006, 20:36 Uhr

zu: Befahren von Feld- und Waldwegen mit dem Motorrad

Da scheint sich aber einer sehr gut mit den Umweltgesetzen sehr gut auszukennen. dann möge er bitte den Paragraf nennen, wo drin steht das Kraftfahrzeuge da nicht fahren dürfen. wenn Waldwege nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gelten würden, dann frag ich mich warum in einigen Paragrafen der STVO Bezug auf Feld, Wald und Wiesenwege genommen wird. ich freue mich schon auf die antwort.

von einem Gesetzestreuem

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich