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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blatus
01.07.2006, 10:22 Uhr

Probezeit verlaengert oder nicht?

Hallo miteinander,

ich wurde vor ca. 4 Monaten mit 75km/h innerorts angehalten, habe dann auch eine Woche spaeter meinen Bussgeldbescheid bekommen und habe auch prompt bezahlt, hab dem Polizist sofort auch gesagt, dass ich mir meiner Schuld bewusst war und so. War halt ziemlich fertig, war 3 Uhr morgens und ich wollte nur noch in mein Bett. (was stehen die auch 300m vor dem Ortsendeschild?)

Die Frage ist nun, ist meine Probezeit nun verlaengert worden? Ich habe keine Aufforderung zur Nachschulung bekommen, und ich denke 4 monate sind da lange genug gewartet... Sache ist naemlich, eigentlich waer meine Probezeit in 2 Wochen um, aber ich habe ja keine Ahnung ob sie nun verlaengert worden ist oder nicht.
Kann man das irgendwo nachfragen/nachschauen?

Vielen Dank im Voraus,
Blatus

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01.07.2006, 10:43 Uhr

zu: Probezeit verlaengert oder nicht?

Wenn due 25 km/h zu schnell warst, hast du wohl ein Bußgeld von 50 € bezahlt. Wie bei jedem Betrag über 35 € bekommst du damit auch Punkte in Flensburg (In deinem Fall nur einer).
Geschwindigkeitsverstöße, für die du Punkte bekommst sind immer A-Verstöße.
Also wird da sehr wahrscheinlich nochwas kommen (Da ist deine Führerscheinstelle zuständig und nicht die Bußgeldstelle, deshalb dauert das oft länger)
Die Probezeit kann auch nachträglich verlängert werden, also solltest du davon ausgehen weiterhin in der Probezeit zu sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen