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Das FAHRTIPPS-Forum
Paty
26.06.2006, 20:57 Uhr
Polizei bei überfahrenem Wild rufen?
Servus Leute,
hab da mal ne Frage zu Wildunfällen. Letzte Woche hab ich von Italien kommend hinterm Fernpass mitten in der Nacht zwei Füchse auf einmal überfahren und unser Auto war sich einig, dass man dabei nocht nicht die Polizei verständigen müsse, sondern erst bei größeren Tieren. War auch kein Schaden am Auto festzustellen (hat mir später auch n KFZ-Mechaniker bestätigt). Jedenfalls wurde mir dann von allen Seiten erzählt, dass man dabei auf jeden Fall die Polizei rufen müsse, u.a. auch unsere standard Werkstatt/Händler. Hab jetzt kurz drauf auf der Heimfahrt vom Southside-Festival wieder mitten in der Nacht nen Marder oder so was in der Art überfahren. Hab dann dieses Mal extra die Polizei angerufen, welche dann aber meinte, dass man sie hierbei nicht verständigen müsse und sie da auch nicht kommen.
Wo gibt es da eine Grenze, wann man die Polizei rufen muss und wann nicht und wie verhält man sich bei so etwas eigentlich genau (umdrehen und Kadaver von der Straße räumen?)
durbanZA
26.06.2006, 21:07 Uhr
zu: Polizei bei überfahrenem Wild rufen?
In der Regel muß ein Wildunfall gemeldet werden, entweder bei der Polizei oder beim "zuständigen Jagtausübungsberechtigtem", idR dem Förster. Das gilt vorallem dann, wenn das Wild nicht getötet, sondern nur verletzt wurde (und möglicherweise weiterlief). Die Polizei oder der Förster kann den Unfall anhand von Merkmalen am Fahrzeug bezuegen; das kann später für die Versicherung wichtig sein. Außerdem muß der Unfall für den Wildbestand dokumentiert werden. Allerdings stellt das Verlassen des Unfallortes keine Fahrerflucht dar. Allerdings würde bei einem lediglich verwundeten Tier die Ahndung nach dem Tierschutzgesetz greifen.
Jetzt mußt Du nicht bei einem Unfall mit einem Hasen die Polizei belästigen, es geht hier lediglich um Unfälle mit sog. "Haarwild". Aber soweit ich weiß, gehöre Füchse dazu.
Lizzard
26.06.2006, 21:20 Uhr
zu: Polizei bei überfahrenem Wild rufen?
Kommt ganz drauf an, ob dies eine Gefahrensituation für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Ein überfahrender Marder/Fuchs/Hase etc. tut das nicht. Bei ein Wildschwein sieht die Sache dann schon anders aus.
Die Grenze liegt meines Wissens bei der Art des Wildes. Rot- und Schwarzwild (bzw. Wildschweine und Hirsche/Rehe) hat man zu melden.
Sicher bin ich mir allerdings auch nicht. Wegen Madern/Wieseln oder ähnlichen Tieren hab ich allerdings noch nie jemand gerufen. Ein Reh hatte ich nur mal tuschiert. Außer einer Schmierspur am rechten Kotflügel war zum Glück nix am Auto.
Borni
29.06.2006, 22:23 Uhr
zu: Polizei bei überfahrenem Wild rufen?
Es darf gelacht werden. Ein Freund von mir hatte sehr früh am morgen einen Wildunfall mit einem Reh. Er musste nach der Meldung des Wildunfalles für 1 Monat seinen Führerschein abgeben. Er hatte von einer Fete am Vorabend noch 0,6 Promille Restalkohol. Die verständigte Polizei kontrollierte zuerst den Blutalkohol.
Also hilfreich sind solche Meldungen nicht immer.
Georg_g
30.06.2006, 01:11 Uhr
zu: Polizei bei überfahrenem Wild rufen?
»Es darf gelacht werden. ( ... )
Also hilfreich sind solche Meldungen nicht immer.«
Du ziehst aus dieser Geschichte also die Schlussfolgerung, dass man nach einem Wildunfall nicht die Polizei rufen sollte, weil man im Ergebnis dafür einen Monat Fahrverbot bekommen könnte.
Logischer wäre doch die Schlussfolgerung, nicht alkoholisiert zu fahren.
durbanZA
30.06.2006, 12:26 Uhr
zu: Polizei bei überfahrenem Wild rufen?
Selbiges wäre passiert, wenn er einen Menschen überfahren hätte. Also, Polizei nicht rufen?
durbanZA
30.06.2006, 14:30 Uhr
zu: Polizei bei überfahrenem Wild rufen?
hm... ich auch nicht *rotwerd* :)
Georg_g
01.07.2006, 18:17 Uhr
zu: Polizei bei überfahrenem Wild rufen?
@durbanZA: Du musst da nicht rot werden, denn Holger hat da eine Ironie erkannt, wo gar keine ist. Er hat vermutlich den Satz "Es darf gelacht werden" falsch verstanden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?
Er muss
- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen
- an der nächsten Kreuzung abbiegen
- seine Geschwindigkeit beibehalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Ãœberholen verboten?
Wo die Verkehrslage unklar ist
In allen Einbahnstraßen
Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte
Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?
Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben
Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen
Dem Fahrzeug Platz machen
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