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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.06.2006, 16:29 Uhr

zu: Fahrad ??

Als Fahrradfahrer bist Du ebenso Verkehrsteilnehmer und unterliegst der StVO. Verstöße dagegen werden geahndet wie bei PKW- Fahrern auch. Allerdings ist es üblich, daß das Bußgeld etwas niedriger ausfällt. Auch ist die Verfolgung von Alkoholfahrten auf dem Fahrrad etwas anders. Dennoch: Wenn Du zB mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährst, begehst Du einen A- Verstoß.

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15.06.2006, 16:45 Uhr

zu: Fahrad ??

bidde :)
Manche sind sich dessen gar nicht bewußt. Wer fährt mit dem Rad nicht mal bei rot rüber? Ist nur dann ärgerlich, wenn man dafür zum Aufbauseminar muß!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
15.06.2006, 18:12 Uhr

zu: Fahrad ??

auch als fussgänger ist bei rot gehen nicht gut. im besten fall 5 oder 10 euro im schlimmsten fall friedhof.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
15.06.2006, 19:15 Uhr

zu: Fahrad ??

also fußgänger wir kein bußgeld beim überqueren einer roten ampel fällig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.06.2006, 22:38 Uhr

zu: Fahrad ??

aber klar doch! Ist aber im Vergleich zum Fahrradfahrer sehr gering!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

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Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

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Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

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