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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mak2677
06.06.2006, 13:30 Uhr

höhere Kosten durch EInspruch

HAllo...ist es möglich, dass wenn man Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld einlegt, dass man bei Ablehnung des Einspruchs mit noch höheren Kosten zu rechnen hat?

HAbe Verwarngelder wegen PArken auf Gehweg mit Behinderung länger als eine Stunde erhalten, habe aber NUR gehalten um meine Einkäufe und Kind ins HAus zu bringen (war bei mir vor der Haustür und NAchbar hat mich angezeigt) und bin dann auf den weitergelegenen Garagenhof gefahren!

Habe jetzt Einspruch erhoben auf die Punkte PARKEN und länger als eine Stunde!

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06.06.2006, 13:49 Uhr

@heuschrecke

bin neu...sorry!

Kennst dich ja gut aus! Ist das denn in denn meißten Fällen so oder KANN es nur so gehen! Hab noch nie sowas gehabt!

Ãœbrigens...bist du immer so nett?? ;-)

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06.06.2006, 13:59 Uhr

@heuschrecke

wieso bist du so überzeugt dass ICH scheiße gebaut hab???

HAst du Kinder???

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06.06.2006, 14:28 Uhr

@sonhol

Das meinte ich auch gar nicht...fand die Bemerkung "kannst du ja vom Kindergeld bezahlen" nicht so nett

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06.06.2006, 15:42 Uhr

zu: höhere Kosten durch EInspruch

Lass Dich von Heuschrecky nicht zu sehr beeindrucken :)
Wie auch immer, auf ein Bußgeld nach nicht bezahltem Verwarngeld kommen zusätzliche Gebühren; in der Regel nach einem Einspruch so ca. 25 - 30 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
06.06.2006, 16:11 Uhr

zu: höhere Kosten durch EInspruch

Weisst du wie oft diese Ausreden kommen. Täglich zu Tausenden...

Kannste vergessen, dass wird nur teurer...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
06.06.2006, 19:26 Uhr

zu: höhere Kosten durch EInspruch

Hi mak2677,

nimm's der Heuschrecke nicht so krumm!!!

Ich kann Dich gut verstehen... ich parke auch gelegentlich auf dem Bürgersteig!!! Wenn dann ab und zu mal 'ne Knolle an meinem Wischer hängt, ärgere ich mich zwar kurz, sehe es dann aber wieder ganz nüchtern. Das, was ich an Zeit & Fahrerei gespart habe, zahle ich dann eben ca. 1x im Monat für's Knöllchen. Diesen "Luxus" leiste ich mir gerne...

Übrigens, ich weiß nicht, wie es bei Euch aussieht. Aber hier in Berlin gibt es seeeeeeehr-sehr breite Bürgersteige, auf denen man problemlos parken kann, ohne auch nur irgend einen Menschen zu behindern. Zwischen den Bäumen zum Beispiel! Hier wird im schlimmsten Fall der Straßenköter beim ka**en behindert. :D

Klar, QUERULANTEN gibt's immer mal, die einfach meckern um zu meckern... egal ob sie behindert werden oder nicht! Aber auch da muss man einfach drüber hinweg sehen, sie nett anlächeln und weiterlaufen ... :D

Und zu Heuschreckes Kindergeld-Bemerkung:

Interessant!!! :-) War zwar auch erst etwas schockiert.... aber jetzt finde ich's irgendwie gar nicht mal soooooooo schlecht! Heuschrecky, I LOVE U!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.06.2006, 22:42 Uhr

zu: höhere Kosten durch EInspruch

"darf man in der probezeit überhaupt 3 punkte haben?" klar... 18 darfst Du haben, wie ein nicht- Probezeitler auch.

Alelrdings wird dann ja auch bei Dir eine Nachschulung und eine Probezeitverlängerung fällig.
Mit welcher Begründung willst Du den Bescheid denn anfechten?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Beide Pkw

Der rote Pkw

Der gelbe Pkw