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Das FAHRTIPPS-Forum
schranzer
02.06.2006, 19:53 Uhr
Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
hi,
habe mal ne frage, wie zu wenig abstand geahntet wird... waren weniger als 2/10...
hatte vorher auch schon ein aufbauseminar und verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, die in 6 Monaten und 10 Tagen vorbei ist...
kriege ich dann auch post für eine verkehrspsychologische Beratung?
oder nur ein bußgeld???
gruß Chris
schranzer
02.06.2006, 22:16 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
Waren das nicht ein Monat und 100€?
Bin mir aber auch nicht ganz sicher....
( habe ich mal gelesen )
Oder nur ohne Probezeit???
Des wäre zu arg... aber naja...
Steht noch nicht fest,
aber danke für die Information.
schranzer
02.06.2006, 22:48 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
noch eine kleine Info...
der hat jmd. von ner brücke ein foto geschossen, mit m.E. einer Digicam so wie es aussah...
bin mir auch net 100pro sicher ob das eine Abstands- oder Geschwindigkeitsmessung war., wisst ihr das zufällig???
War auch im Kollone im Berufsverkehr...
gibt es da evtl. möglichkeiten einspruch einzulegen?
Fahre tgl. um die 100km zur Arbeit, wäre bitter...
ich bin mir bzgl. des Abstandes nicht ganz sicher...
gehe davon aus das du mir für 1/10 Abstand repostet hast, könnten aber auch 2/10 sein, nur mehr nicht...
ist auch erst heute passiert, daher keine genauen angaben...
Ändert das was bzgl. der Punkte und dem Fahrverbot???
Das Anschreiben ja leider nicht :)
aber danke schonmal für den Post...
gruß Chris
Lizzard
02.06.2006, 23:04 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
>>>noch eine kleine Info...
der hat jmd. von ner brücke ein foto geschossen, mit m.E. einer Digicam so wie es aussah...
<<<
Und wer war dieser jemand? Ein Cop? Oder ein Passant? :-P
Sollte die Messung nur per Radarpistole erfolgt haben und du hinterher nicht rausgeholt worden sein, brauchst du dir schon keine Sorgen mehr zu machen.
So bleibst du als Fahrer unidentifiziert und fertig ist...
Lizzard
03.06.2006, 00:00 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
*) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt
Sonst wieviel? Oder wird's dann wieder billiger :-P
Lizzard
03.06.2006, 00:03 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
Achso schon klar... Sonst greift 12.5.2
Ich geh lieber pennen, hehehe ;-)
schranzer
03.06.2006, 09:20 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
ok danke...
<<Sollte die Messung nur per Radarpistole erfolgt haben und du hinterher nicht rausgeholt worden sein, brauchst du dir schon keine Sorgen mehr zu machen.>>
nein, bin nicht angehalten worden...
war auch bestimmt kein Passant., also meint ihr das foto ist unbrauchbar und die haben einen nur geschockt?
schranzer
03.06.2006, 09:51 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
Das wäre ja super...
Denn fehlt nicht zu einer Brückenmessung auch eine Markierung auf der Fahrbahn, denn die war ebenfalls nicht vorhanden...
Kann das sein ???
Kann mir höchstens vorstellen das sie dann Geschwindigkeitskontrolle gemacht haben, und dann war ich max. zw. 110 & 120... bei erlaubten 100., und dann dürfte ja auch m.E. nichts passieren...
Ausser ein bißchen Geld in die Staatskasse zur Schlaglochbeseitigung :)
gruß Chris
*und danke nochmals für die schnelle Beantwortung*
Lizzard
03.06.2006, 12:12 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
>>>Kann mir höchstens vorstellen das sie dann Geschwindigkeitskontrolle gemacht haben, und dann war ich max. zw. 110 & 120... bei erlaubten 100., und dann dürfte ja auch m.E. nichts passieren...<<<
Auch das ist unmöglich. Wenn nur gemessen wurde, aber kein Beweisfoto gemacht, ist die ganze Sache uninteressant.
PS: Schreib nächstes Mal bitte gleich, dass keine Polizei dich gemessen hat bzw. du nicht rausgeholt wurdest.
Vereinfacht solche Dinge deutlich. ;-)
Grüße
Lizzard
schranzer
03.06.2006, 12:32 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
@ Lizzard
Foto wurde ja gemacht, hab ich ja weiter oben gepostet...
...
Und es war auch bestimmt ein Polizist (wenn auch mit Schutzweste in Orange und daher nicht eindeutig zu erkennen ) und kein Passant :) das mal definitiv...
Aber habe auch soeben erfahren von einem Kumpel, der Polizist ist, das es nur Geschwindigkeit war... ( was ein glück *g* )
aber trotzdem kann ich ja mal in so eine Situation kommen mit Abstand, ( was ich nicht hoffe ) und daher danke ich für die Antworten
Lizzard
03.06.2006, 12:56 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
>>>@ Lizzard
Foto wurde ja gemacht, hab ich ja weiter oben gepostet...<<<
Was verstehst du darunter? Einfach mit Digicam von der Brücke in die Windschutzscheibe reinflanken, hilft da nicht viel.
Eine Radarpistole sieht auch aus wie ne Digicam...
schranzer
03.06.2006, 14:12 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
das kann auch gut möglich sein das es eine Radarpistole war, hab nur zuf. kurz vor der brücke hinaufgesehen, und da hat es schon geblitzt, aber geh auch mal von ner Radarpistole aus...
noch eine letzte Frage:
passt viell. auch nicht in diesen Tread, aber wann ist eingtl. eine 2-jährige Probezeitverlängerung rum, mit dem Datum der Führerscheinausstellung + 4 Jahre, (wäre dann im Dez. der Fall ) oder nicht mit Begehung der Straftat und anschließendem Seminar, was im Nov. 2003 stattfand.,
habe nämlich bis heute noch keine Antwort von der Führerscheinstelle erhalten...
schranzer
03.06.2006, 14:15 Uhr
zu: Probezeit, Aufbauseminar und zu wenig Abstand
demnach müsste es ja schon rum sein...
wenn dann 2 Jahre drauf kommen ab dem Zeitpunkt des Seminarbesuchs...
irritiert mich ein wenig...
gruß Chris
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte
Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?
Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden
Weil der Verkehrsfluss behindert wird
Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
In Einbahnstraßen
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
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