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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Smitti
26.05.2006, 16:00 Uhr

Teilschuld???

Hi, ich hatte vor einigen Wochen einen kleinen Autounfall und würde gerne Eure Meinung dazu hören. Ich fuhr auf einer Vorfahrtsstrasse (kein Überholverbot) ca. 50 Meter vor einer Kreutzung (ohne Ampel) habe ich zum Überholen angesetzt weil der Vordermann rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzung war ich mit Ihm auf derselben Höhe als ein anderer von links in meine Richtung abbiegen wollte. Ich habe noch gesehen das er nicht angehalten hat und etwas nach rechts gezogen doch da ist er schon in mich reingefahren (ich nehme einfach mal an das er nur nach rechts geguckt hat und losgefahren ist). Er hat einen leichten Schaden am linken Licht und an der Stoßstange, bei mir ist die Tür kaputt. Ich bin der Überzeugung, dass Er Schuld hat, will aber auf Teilschuld raus. Wer ist Eurer Meinung nach im Recht??? Ihr könnt mich auch direkt an mailen.
Danke,

Smitti

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26.05.2006, 16:14 Uhr

zu: Teilschuld???

Hauptschuld trägt auf jeden Fall der von links Einbiegende: Dein Vorfahrtsrecht erstreckt sich über die ganze Fahrbahn, gilt also auch, wenn du auf der Gegenspur bist. Dir kann man aber eben ein Überholen bei unklarer Verkehrslage anlasten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einer Unterführung für Radfahrer