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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zelebrator
17.05.2006, 16:39 Uhr

Anfahrt bezahlen, ohne selbst zu fahren?!

Hallo liebe Leute,

seit kurzem habe ich auch praktische Fahrstunden auf dem Motorrad. Was mich dabei stutzig macht:
Ich habe bisher einige Doppelstunden à 90 min (2x45 min) genommen. Allerdings liegt die Fahrschule im Zentrum Münchens, und meine Fahrlehrerin fährt mit mir erst einmal zum außerhalb gelegenen Ostpark. Die ersten 15 Minuten sind dann schon rum - und ich fahre nicht etwa selbst, sondern sitze hinten drauf! Es kam auch schon vor, dass der angefahrene Parkplatz zu voll war und wir noch weiterfuhren.

Letztlich werde ich so gerade mal warm, da von den bezahlten 90 Minuten mit Glück nur 60 Minuten übrig bleiben, wovon ich vielleicht 45 Minuten tatsächlich üben kann :(

Da die Fahrschule nicht die günstigste ist (ich hatte mich davon locken lassen, dass die Fahrlehrer dort nicht im Auto hintergurken, sondern auch auf dem Motorrad fahren; ohne allerdings zu wissen, dass dasselbe Motorrad gemeint ist :( ), fühle ich mich etwas über den Tisch gezogen.

Was meint Ihr? Ich werde das auf jeden Fall heute abend mal ansprechen, wenn wir wieder lange zum Übungsplatz fahren.

Grüße
Moni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
17.05.2006, 18:33 Uhr

zu: Anfahrt bezahlen, ohne selbst zu fahren?!

stehst wohl nicht so auf körperkontakt? gemeinsames motorrad. da spart die fl geld. fährt nur ein fahrzeug, brauchst sie keinen pkw (spart sprit und der wagen ist für fahrschulfahrten nutzbar). wenn dann der preis noch höher ist, macht sie gut gewinn. clever. ich würde aber auch wie kahleberger verfahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein