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Das FAHRTIPPS-Forum
infernal
13.05.2006, 17:36 Uhr
Chance auf Bußgeld?
Wie hoch ist so in etwa die Chance, dass es Folgen hat, wenn man beispielsweise ein Vergehen im Bußgeldkatalog A begeht? Also z.B. Hineinfahren in eine Kreuzung , obwohl man Vorfahrt achten müsste und damit Gefährdung eines anderen (ohne Unfall natürlich) ? Polizei oder ähnliches war nicht in der Nähe, an der Kreuzung gibt es auch keine Kamera oder ähnliches..
Alex
13.05.2006, 17:46 Uhr
zu: Chance auf Bußgeld?
Da es ja keine dummen Fragen gibt ist diese wohl auch nicht dumm.....naja..
Die Chance wird wohl gegen null gehn. Da die meisten Leute zwar villeicht zurecht stocksauer werden und dich am liebsten auf den Mond schiessen würden, wo du wohl keine Verkehrsgefährdung darstellen würdes. Aber die meisten sind dann auch zu faul dich anzuzeigen.
Tja - glück gehabt.
infernal
13.05.2006, 18:00 Uhr
zu: Chance auf Bußgeld?
Um die Situation genauer zu beschreiben, ich stand am Stop-Schild, habe ein oder 2 Autos durchfahren lassen, bin dann angefahren und vor der Hälfte der Breite der Straße wieder stehen geblieben weil von rechts noch ein Radfahrer kam, von dem ich zu spät gesehen habe, dass er nicht mehr geradeaus fahren, sondern links abbiegen will (in meine Straße hinein). Naja der Radfahrer ist dann halt abgebogen und hat beim Abbiegen zu mir reingeschaut und mir noch einen "Scheibenwischer" gezeigt und den Kopf geschüttelt. Bin dann nach dem Radfahrer abgebogen, stand also etwa 3-4 Sekunden mitten auf der Straße. Von links und von vorne kam zum Glück nichts, nur von rechts kamen in einiger Entfernung 2 Autos, die ich aber sicher nicht gefährdet sondern höchstens etwas behindert habe. Ich hatte das Gefühl sie hatten die Situation verstanden und sich deswegen nur etwa 30 bis 40 km/h gefahren damit ich nicht länger auf der Straße stehen muss.
Der Radfahrer wird sich aber wohl schon gefährdet gefühlt haben, was er mit seiner Geste ja mir auch deutlich gezeigt hat.
durbanZA
13.05.2006, 19:28 Uhr
zu: Chance auf Bußgeld?
Frag Dich selbst: Wenn dir sowas passiert wäre, wärst Du dann gleich zur Polizei gefahren und hättest betreffenden angezeigt?
Und selbst wenn, ich es unwahrscheinlich, daß so eine Anzeige zu einem Bußgeld führen würde, da es an Fahreridentifikation mangeln würde.
infernal
13.05.2006, 19:51 Uhr
zu: Chance auf Bußgeld?
Ich bin seit Ewigkeiten nicht mehr Rad gefahren, also kann ich mich schlecht in die Lage des Radfahrers versetzen.
Ich denke wenn er mich anzeigen würde, würde logischerweise auch seine Beleidigung ans Licht kommen. Seinen Scheibenwischer haben sicherlich auch die 2 anderen Autos (oder wars nur 1? Keine Ahnung, mindestens 1 Auto war jedenfalls noch hinter mir) gesehen. Und selbst wenn er berechtigt war, ist die Geste immer noch eine Beleidigung.
Was meinst du mit Mangel an Fahreridentifikation? Mit Nummernschild wird die Identifikation wohl eher kein Problem, oder? Obwohl die einzige Möglichkeit sich das Nummernschild zu merken dann gewesen wäre, als er direkt vor meinem Auto fuhr, und da hat er nur zu mir reingeschaut und nicht aufs Nummernschild.
Und dass mich die lediglich beobachtenden Autofahrer hinter mir bzw. die von rechts anzeigen, ist eigentlich kaum möglich oder?
durbanZA
13.05.2006, 20:01 Uhr
zu: Chance auf Bußgeld?
Möglich ist alles, jeder kann Dich anzeigen. Nur wieso sollten sie das tun? Wenn bei jeder Vorfahrtsverletzung eine Anzeige geschrieben werden würde, müßte man unsere Steuern verzehnfachen!
lMach Dir da keinen Kopf, da kommt nix.
Mit dem Kennzeichen kriegst Du die Halteridentifikation, wer gefahren ist, weiß man dann trotzdem noch nicht. In der BRD wird aber grundsätzlich der Fahrer belangt (wie gesagt- grundsätzlich. Es gibt Ausnahmen bei Parkverstößen u.a.).
Damit ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, mußt Du zweifelsfrei als Fahrer identifiziert werden. Am besten eigenet sich dazu ein Photo (deshalb blitzt es ja :)). Eine Zeugenaussage reicht auch, aber die muß eine detaillierte Beschreibung des Fahrers enthalten.
Aber wie gesagt, da wird nix kommen. Hast Du vor, jeden Fahrer, der Dir in Deinem Autofahrerleben die Vorfahrt nimmt, anzuzeigen?
Verbuche die Geschichte unter "Erfahrungen" und lern daraus und sei froh, daß keins der Fahrzeugem die von rechts kamen, ein Polizeiwagen war.
Lizzard
13.05.2006, 21:03 Uhr
zu: Chance auf Bußgeld?
Da grade son Thema offen ist, kurze Frage...
Ich musste heute über rot fahren, weil von hinten nen RTW kam. Da ich so mitten auf der Kreuzung stand, musste ich über die Kreuzung fahren. Dazu musste ich nochmals eine 2. rote Ampel passieren, weil ich keinen behindern wollte bzw Unfall riskieren. War das jetzt erlaubt? Der Gegenverkehr hatte rot nur der Querverkehr grün. Nur da kam halt grade keiner...
durbanZA
13.05.2006, 21:17 Uhr
zu: Chance auf Bußgeld?
Zum Verständnis: Wo war die zweite rote Ampel?
Wenn sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit sog. Wegerechten nähert, und es gibt keine andere Möglichkeit dann darfst Du nicht nur, sondern Du mußt eine rote Ampel überfahren, um dem Fahrzeug freie Bahn zu schaffen. Allerdings darfst Du das natürlich nur unter höchster Vorsicht tun und nur, wenn jede Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
In 99% der Fälle reicht es ja in so einem Fall, an der ampel vorbei rechts ran zu fahren. (Man steht dann also mit der Fahrersteite etwa in Höhe der Ampel am rechten Fahrbahnrand). Nur in den seltensten Fällen ist es notwendig, in den Kreuzungsbereich einzufahren.
War das Überfahren eines Rotlichts die einzige Möglichkeit, einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, bleibt das Überfahren straffrei.
Danach darf aber erst weitergefahren werden, wenn die Ampel den Gefahrenbereich freigibt.
Lizzard
14.05.2006, 00:03 Uhr
zu: Chance auf Bußgeld?
So hab ne Skizze gemacht. Hoffe ist verständlich. Schwarze Spur ist meine, die blaue vom RTW...
http://www.bilder-hosting.de/img/JKVID.jpg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?
In höheren
In niedrigeren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte
Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?
Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist
Ja, wenn die Fahrbahn nass ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Mit Querverkehr vor der Kurve
Mit einer gefährlichen Linkskurve
Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug
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