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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shiva-86
08.05.2006, 14:34 Uhr

Abstandsmessung und Geblitzt!

Hy Leute,

wurde am 19.04. bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn bei 97km/h mit 16,4 m erwischt ->4/10! (normalerw. 48,5 m) FOLGE: 2 pkte. u. 50,00 €.
Ich will anmerken, dass ich die Abstandsmessung nicht mitbekommen habe und total überrascht war als vorgestern der Brief kam.
Außerdem wurde ich am 24.04. bei 70 mit 85 geblitzt... Shit happens!
Bin noch bis zum 17.05.06 in Probezeit.
Welche Konsequenzen hat das Ganze für mich?

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08.05.2006, 14:53 Uhr

zu: Abstandsmessung und Geblitzt!

>>>Außerdem wurde ich am 24.04. bei 70 mit 85 geblitzt... <<<

Das ist egal. Liegt im Verwarngeldbereich.

>>>mit 16,4 m erwischt ->4/10! (normalerw. 48,5 m) FOLGE: 2 pkte. u. 50,00 EURO.<<<

Echt 2 Punkte? Dachte das gibt nur 1 Punkt...
Dichtes Auffahren wird neuerdings noch härter bestraft. Ich nehme an das die Kontrollen deshalb auch zugenommen haben. Also immer schön halbes Tacho ab jetzt ;-)

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08.05.2006, 15:03 Uhr

zu: Abstandsmessung und Geblitzt!

"Echt 2 Punkte? Dachte das gibt nur 1 Punkt..."

tja, zumindest steht das in dem Wisch den ich
bzw. mein werter Vater am Samstag bekommen hat.
bin voll geknickt wg. dem Scheiß, hab ja nur noch 9 Tage Probezeit... *heul*
aber da bleibt trotzdem die Frage offen: nachschulung?wie teuer etc... und ist das wirklich noch die alte Regelung? bzw. werden alle Verstöße ab dem 01.05. die noch "offen sind" danach bewertet oder alle Verstöße die ab dem 01.05. begangen worden sind??? (ich versteh mich selbst nicht mehr)

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08.05.2006, 15:49 Uhr

zu: Abstandsmessung und Geblitzt!

hab mich bei so sachen mal schlau gemacht, da ich selber gerne am limit fahre und nicht immer nach verkehrsregeln :(.

also es kommt nun drauf an ob man dich in dem fahrzeug indentifizieren konnte oder nicht, wenn da ein bogen mitgeschickt wurde, wo man eintragen soll wer gefahren is, dann würd ich deine eltern eintragen lassen !!! Dann bekommen die zwar die punkte und die strafe aber das geld kannste denen ja geben. Weil !!!! Sobald du in der Probezeit auch nur 1 Punkt bekommst, musst du auf jeden fall ne Nachschulung machen. da geht nix dran vorbei. deshalb immer wenn so ein bogen mitgeschickt wird wo das eingetragen wird wer gefahren is, am besten denjeden der in der Probezeit is nicht hinschreiben. So ne Nachschulung kostet bei uns im Saarland 400€

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08.05.2006, 17:17 Uhr

@c1rus/ Shiva

halt, C1, nicht so schnell (Shiva kann gleich nach unten scrollen ;)):

» s kommt nun drauf an ob man dich in dem fahrzeug indentifizieren konnte oder nicht, «

...das stimmt soweit.

» wenn da ein bogen mitgeschickt wurde, wo man eintragen soll wer gefahren is, !!! «

Anscheinend wurde ein Anhörungsbogen rausgeschickt, d.h. der Fahrer ist bereits
identifiziert.

» wenn da ein bogen mitgeschickt wurde, wo man eintragen soll wer gefahren is, dann würd ich deine eltern eintragen lassen !!! «

...wie gesagt, es handelt sich um einen AB, da geht das nicht mehr.
Wäre es ein Zeugenbefragungsbogen, so könnte man angeben, sich nicht mehr zu erinnern, wer gefahren ist. Jemanden anderes wissentlich falsch zu beschuldigen (wie Du zB vorschlägst: Die Eltern) wäre eine Straftat; die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).

» Sobald du in der Probezeit auch nur 1 Punkt bekommst, musst du auf jeden fall ne Nachschulung machen. da geht nix dran vorbei «

Das ist grundsätzlich falsch. Eine Nachschulung wird unabhängig von den Punkten nach zwei B- oder einem A-Verstoß angeordnet. Es gibt also auch B- Verstöße, bei denen zwar Punkte vergeben werden, eine Nachschulung aber erst im Wiederholten Fall angeordnet wird. Ein gebräuchliches Beispiel ist zB das Telefonieren am Steuer; das gibt einen Punkt, es wird aber keine Nachschulung angeordnet. Ansonsten gibt es vorallem Verstöße gegen die StVZO, bei denen man auch gleich mal 3 Punkte kassiert, ohne daß die Probezeitmaßnahmen greifen.

@shiva : Für die Geschwindigkeitsübertretung erwartet Dich voraussichtlich nur ein Verwarngeld. Das kann je nach gemessenem Wert so zwsichen 15 und 35 Euro liegen und wird nicht teurer, solange Du es rechtzeitig bezahlst.
Der Abstandsverstoß ist ärger, was Dir da blüht hast Du ja schon selbnst herausgefunden.
Gerichtet wird grundsätzlich nach dem Recht, das zum Tatzeitpunkt galt (und das ist nicht nur im Verkehrsrecht so-- im Zivil- und im Strafrecht ist das oft im Hinblick auf die deutsche Geschichte sehr wichtig-- aber ich schweife ab ;))
Du wirst also nach nach dem alten BKat bestraft.
Trotzdem werden die Probezeitsanktionen auf Dich zuzukommen; die PZ wird um zwei Jahre verlängert werden und es wird eine Nachschulung angeordnet. Die Kosten dafür sind regional seeeehr unterschiedlich, mit seinen 400 Euro liegt mein Vorredner aber gut im Durchschnitt.

Trotzallem alles Gute!
Durban

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23.05.2006, 20:18 Uhr

zu: Abstandsmessung und Geblitzt!

Mir ist sowas ähnliches passiert.
Hab 5/10 eingehalten. Hab 40 eurobußgeld und 1 punkt. muss ich eigentlich damit rechnen das ich 1 monat fahrverbot bekomme?? Das wäre nämlich echt mies, wenn des so in 2 monaten eintreffen sollte, da ich da eigentlich vor hatte mit dem auto in urlaub zu fahren...

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23.05.2006, 20:21 Uhr

zu: Abstandsmessung und Geblitzt!

>>>wenn des so in 2 monaten eintreffen sollte, da ich da eigentlich vor hatte mit dem auto in urlaub zu fahren... <<<

Das wird nicht daran scheitern. Du kannst ja in einer bestimmten Frist das Fahrverbot absitzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2006, 11:48 Uhr

zu: Abstandsmessung und Geblitzt!

außerdem ist für diesen Fall normalerweise kein Fahrverbot vorgesehen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren