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07.05.2006, 12:55 Uhr

Unfall

Hallo!
Ich hatte vor kurzem nachts einen Autounfall. Vor mir fuhr ein Taxi! Ich war recht dicht dahinter. Vor eienr Kreuzung blinkt das Taxi rechts und wird langsamer. Ich hatte es eilig und will links überholen. Doch plötzlich biegt das Taxi links ab und ich treffe es trotz Vollbremsung noch leicht hinten seitlich. Es entsteht eine Beule in der Seite, außerdem ist die Stoßstange etwas angebrochen(wobei ich nicht genau weiß, ob ich die überhaupt getroffen habe). Bei mir ist der Stoßfänger etwas eingedrückt und das Lüftungsgitter etwas angebrochen. Der Taxifahrer rief gleich die Polizei. Sie nahmen alles auf und ich habe erzählt wie es abgelaufen war. Dann meinte der Polizist sie wären nicht dabei gewesen und wir würden beide verwahnt, weil AUssage gegen Aussage stände. Der Taxifahrer wegen falschem Blinken und ich wegen zu wenig Sicherheitsabstand. Ich habe extra noch gefragt, ob ich wegen der Probezeit noch Probleme kriege und der Polizist meinte nein, da es sich nicht um ein Bußgeldverfahren handelt. Nun bekam ich gestern einen Brief, in dem als Ordnungswidrigkeit steht: "Sie haben bei unklarer Verkehrslage überholt. Es kam zum Unfall."
Hab eben im Bußgeldkatalog dazu gefunden, dass es 4 Pkt. 125 euro Strafe udn 1 Monat Fahrverbot gäbe. Dazu käme dann wohl ein Aufbausemianr udn 2 Jahre länger Porbezeit. Was soll ich nun machen? Der Taxifahrer hat doch eine Mitschuld, oder? Und was der Polizist gesagt hat, war ja völlig anders.

MFG Breezer

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07.05.2006, 12:58 Uhr

zu: Unfall

Die Polizisten können viel sagen wenn der Tag lang ist. Für dich ist nur verbindlich was der Richter sagt oder was in dem Brief steht den du wohl noch bekommen wirst.
Ja der Taxifahrer hat eine mitschuld, das hat aber nur was mit dem Schaden zu tun, die Probezeitfolgen bleiben, wegend einem Teil der Schuld trotzdem an dir hängen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Dem Fahrzeug Platz machen

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange können Haschisch und seine Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?

Auch noch nach Wochen

Höchstens 24 Stunden