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13.04.2006, 00:43 Uhr

Vorfahrt missachtet?

Hallo,
bei mir gibts folgendes Problem.
Ich fahre aus einer Seitenstraße (innerorts) auf eine Vorfahrtsstraße zu, die nach rechts schwer einsehbar ist und will rechts abbiegen. Also schaue ich links und rolle dann leicht nach vorne, bis ich rechts einsehbar wäre. In dem Moment schießt ein Typ von rechts (den ich vorher nicht sehen konnte) an mir vorbei und sein hinterer Radkasten touchiert leicht meinen Frontspoiler. Bei ihm ein kleiner Kratzer in Lack und Felge, bei mir Kratzer in Stoßstange. Da meine Front sich nur minimal auf der Vorfahrtsstraße (vlt 20cm) befand, muss er ohne ersichtlichen Grund sehr mittig gefahren sein. Er ruft die Polizei, Ende vom Lied: Mir wird vorgeworfen, die Vorfahrt missachtet zu haben.

Was glaubt ihr erwartet mich hier und wie werden die Folgen aussehen (ich habe bereits Nachschulung und 3 Pkt, und bin noch in der verlängerten Probezeit).

Bitte um Hilfe!

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13.04.2006, 17:06 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Hallo,

das würde ich so nicht auf mir sitzen lassen. Wenn er von rechts gekommen ist und Dich streift, dann ist er wohl sauber auf der linken Spur gefahren. Da Du ja auch rechts abbiegen wolltest, müßtest Du ja eigentlich nur nach links schauen, denn der Verkehr von rechts kommt mit Dir ja (normalerweise) überhaupt nicht in Berührung. Mir scheint, Dein Unfallgegner hat - verbotenerweisee - die Kurve geschnitten und das Rechtsfahrgebot mißachtet.


Gruß,

diezge

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13.04.2006, 17:55 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Das ist auch eigentlich der Grund, warum ich mich nicht so recht als Unfallverursacher die Schuld geben lassen will.
Hat so etwas denn Bestand? Oder wird da nur ermittelt: Der andere hatte Vorfahrt, Punkt. Wie könnte man das am besten anpacken dann?

Gruß
Mike

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13.04.2006, 19:14 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Das nach rechts geguckt werden muss, ist klar. Geht halt dadrum, dass es nur deswegen zum Unfall kam, weil der andere so/zu weit mittig gefahren ist.

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13.04.2006, 20:27 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Naja, dann stellt sich mir die Frage, wann ich hätte anders handeln sollen.
Meine Fahrschulerinnerungen geben folgendes her:
Beim Abbiegen vortasten, bis alles einsehbar ist. Genau das hab ich halt gemacht. Und bevors für mich vom Fahrersitz aus einsehbar war, wars passiert.

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13.04.2006, 21:12 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

>>>Und bevors für mich vom Fahrersitz aus einsehbar war, wars passiert. <<<

Eben meintest du noch, links konntest du einsehen... Was denn nu?

Eine Frage wirft sich auch noch auf: Hatte die Vorfahrtstraße 2 markierte Fahrstreifen (eine Fahrspur pro Richtung)?!

Wegen den rechtlichen Aspekten... Wie sieht's mit Zeugen aus?

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13.04.2006, 21:35 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

links war einsehbar, aber das andere auto kam halt von rechts (bei solchen Fragen eventuell noch mal Ursprungs-Post lesen, da stehts eigtl recht eindeutig drin, hoffe ich).
Die Straße hatte keine Markierung in der Mitte (war aber auf keinen Fall Einbahnstraße).
Zeugen war bei ihm eine Beifahrerin und ein Passant. Allerdings haben die Polizisten da nur Personalien aufgenommen, ich habe also keine Ahnung was die zu berichten wissen.

Heuschrecke, auch wenn hier die -3- so wirkt, war ich nie der Meinung nicht nach rechts gucken zu müssen. Es ging nur halt nicht von einer Position aus, die nicht minimal auf der Straße war, und deswegen habe ich halt sehr wenig und kurz nach vorne rollen lassen. Ich bin weder einfach um die Kurve gefahren noch sonstwas, da wäre die Sache klar. Meine Frage war halt, ob die Position meines Autos schon ausreicht, um jemandem "die Vorfahrt zu missachten". An dem Schaden war auch gut ersichtlich dass sich mein Auto nicht nach vorne bewegt hat als es geknackt hat.
Ich danke auf jeden Fall allen für ihre Beiträge, der Rest wird sich wohl zeigen. :/

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13.04.2006, 22:22 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

>>>Die Straße hatte keine Markierung in der Mitte (war aber auf keinen Fall Einbahnstraße).
Zeugen war bei ihm eine Beifahrerin und ein Passant. Allerdings haben die Polizisten da nur Personalien aufgenommen, ich habe also keine Ahnung was die zu berichten wissen.<<<

Ist denke ich ne sehr schwierige Situation. Wenn eine Straße keine Markierung hat, kann man sich drum streiten wo nun genau die Fahrspur ist. Die Beifahrerin ist ebenfalls nachteilig für dich, da Sie eine Zeugin des ganzen Geschehens ist.

Der Passant könnte dir helfen. Sollte es zu einen Verfahren kommen, kann dann der Passant als Unfallzeuge hinzugezogen werden.

Ich würde es hier auf kein Verfahren ankommen lassen. Du wirst vermutlich dafür ein Verwarngeld zahlen und die vollen Unfallkosten tragen müssen.

Jetzt stellt sich noch die Frage wie hoch diese Kosten sind. Der Sachschaden hört sich eigentlich nicht sehr hoch an, wenn es wirklich nur ein "kleiner" Kratzer war. Wenn der Typ ne S-Klasse fuhr, sieht die Sache natürlich ganz anders aus....

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13.04.2006, 23:29 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

"Zur Not hat man sich einweisen zu lassen! "

Schon klar, mitten an der Kreuzung, Fräulein Heuschrecke macht das SELBSTVERSTÄNDLICH ;-)


Dann sage ohweia jetzt mal einer was sie hätte machen sollen?? Sie hat sich ja wirklich langsam in die Kreuzung reingetastet, um die Verkehrslage überblicken zu können.
Von links kommt keiner, also geht der Blick nach rechts. Mist, die Straße verläuft schief, muss mich also noch was vortasten, was ja kein Problem darstellt da von links keiner kommt. Scheiße, da kommt so ein Vollhirnie von rechts und das auch noch im Gegenverkehr!
Was soll sie dann machen? zum zurückfahren bleibt da wohl kaum Zeit, oder?
Solange kein GUTER Grund vorliegt, dass der Depp im Gegenverkehr gefahren ist, bekommt er eine Teilschuld. Denn es gilt das RECHTSFAHRGEBOT! Auch wenn er dann Vorfahrt hat würde er zumindest eine Teilschuld bekommen.

Hier schneiden sich zwei Gesetze: Das Erste ist dass man die Vorfahrt über die ganze Breite der Fahrbahn zu beachten hat, das andere dass man sich soweit vortasten soll, bis man was sieht.

Ist echt eine sehr komplizierte Sachen, man müsste wissen wieso der denn auf der falschen Fahrbahn gefahren ist.

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13.04.2006, 23:46 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

"Hier wird RECHTSVERKEHR mit RECHTSFAHRGEBOT verwechselt. "

Kommt aufs gleiche raus, man muss halt auf der Rechten Seite bzw. Fahrbahn fahren.


Da fällt mir was ein: Sind an solchen stellen nicht immer so Konvexspiegel, mit denen man in die Kreuzung gucken kann?

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13.04.2006, 23:56 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Ja, aber Überholen darf man ja nicht an unübersichtlichen Stellen oder an Kreuzungen/Einmündungen, oder?

Und es geht hier in dem fall schließlich um eine Kreuzung!

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14.04.2006, 00:07 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Wenn auf der Vorfahrtstraße keine Fahrbahnmarkierungen eingezeichnet sind, kann man auch schonmal mehr mittig fahren. Da ist allerdings besondere Vorsicht geboten. Gerade bei einmündenen Straßen.

Erzähl mal bisschen mehr... Was hast du denn darauf geantwortet, als der Polizist meinte du hast die Vorfahrt missachtet? Was hat dein Unfallgener erzählt? Hätten auf der Hauptstraße 2 Autos nebeneinander gepasst?
Reflexartig bremst jeder normale Mensch. Keine Bremsspuren?

Irgendwas kann hier nich stimmen. Lass es nen halben Meter sein, den du auf der Hauptstraße standest.
Wenn der Typ mir weis machen will, die Vorfahrt missachtet zu haben, weil ich mich 50 verkackte CM vorgetastet habe, würde ich ausrasten.
Demzufolge auch vor Gericht ziehen...

Soweit die Lage... Jetzt bist du wieder dran...

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14.04.2006, 00:13 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Hallo,

erstmal nehme ich eines zurück: Natürlich muß man auch nach rechts schauen, wenn man rechts abbiegt. Vor allem dann, wenn der Verkehr von rechts jemandem Ausweichen muß.

Aber: ohweia ist ja noch nicht einmal abgebogen, sondern gerade mal mit Ihrer Fahrzeugfront 20 cm in der Hauptstraße gestanden. Außerdem schreibt sie, daß er ohne ersichtlichen Grund sehr mittig gefahren sei. Und genau damit wurde gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, welches ich hiermit nicht verwechsle, denn das Rechtsfahrgebot gilt überall. Vor allem auf Straßen ohne Mittelstriche ist immer äußerst rechts zu fahren. So wie ich das nach ohweias Beschreibung beurteilen kann, hat ihr Unfallgegner einfach die Kurve geschnitten und zwar nicht nur mittig, sondern ganz links. Sonst hätte er sie nicht erwischt, wenn sie nur 20 cm in der Hauptstraße stand.

Ganz klar, ich muß zwar schauen, ob rechts von mir auch Fußgänger über die Straße wollen, aber ich beim besten Willen nicht damit rechnen, daß der Verkehr von rechts grundlos die Kurve schneidet! Fußgänger wären in einer solchen Situation beim Überqueren der Hauptstraße übrigens wartepflichtig, aber das ist ein anderes Thema und soll jetzt hier nicht diskutiert werden.


Gruß,

diezge

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14.04.2006, 00:30 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Hahaha, der Thread wird langsam lustig. Wenn man sich nochmal alles zu Gemüte führt, passt plötzlich alles vorne und hinten nicht.

Bevor hier im Paragrafendschungel gewühlt wird, sollte der TE nochmal genau alles schildern. Das führt sonst einfach zu keinen Ergebnis...

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14.04.2006, 01:09 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

>>>Das sind genau die Spinner, die aus ihrer Hofausfahrt erstmal bis zum Fahrersitz rausfahren ... <<<

Richtig so! Vorher seh ich ja sowieso nix -.-

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14.04.2006, 11:16 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

"Wenn der Typ mir weis machen will, die Vorfahrt missachtet zu haben, weil ich mich 50 verkackte CM vorgetastet habe, würde ich ausrasten.
Demzufolge auch vor Gericht ziehen..."

Ne, nicht wirklich. Ich wollte das halt nur gerne mal aus neutraler Perspektive hören. Das habe ich und dafür bin ich euch dankbar. Geheult habe ich bisher in dem Thread wenig, oder?

"Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. " Das halte ich für gut auf meine Situation anwendbar. Nur trifft halt auch die Tatsache zu, dass ich die Vorfahrt missachtet habe (in welcher Form auch immer).

"Erzähl mal bisschen mehr... Was hast du denn darauf geantwortet, als der Polizist meinte du hast die Vorfahrt missachtet? Was hat dein Unfallgener erzählt? Hätten auf der Hauptstraße 2 Autos nebeneinander gepasst?
Reflexartig bremst jeder normale Mensch. Keine Bremsspuren?" Naja, ich war schon baff, hab mir das aber nicht anmerken lassen. Ich habe ihm gegenüber die von dem anderen beschriebenen Vorfahrtsverhältnisse (allgemein) bestätigt. Unfallgegner hat gesagt, er wäre gefahren und dann hätte er das Krachen gehört und wär angehalten. Mehr nicht. Die Polizisten haben da eigentlich auch nicht mehr gemacht, als sich das ganze einmal anzuhören und Personalien aufzunehmen. Rest würde ner anderen Behörde (Stadtverwaltung?) geregelt. Ja, da hätten 2 Autos nebeneinander gepasst. Bremsspuren waren keine da, nicht bei mir, nicht bei ihm. Er ist halt erst bisschen weitergefahren und hat dann normal abgebremst.
Und ne Hofausfahrt haben wir nicht ;)

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14.04.2006, 14:05 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

>>>Unfallgegner hat gesagt, er wäre gefahren und dann hätte er das Krachen gehört und wär angehalten.<<<

Aha... Dann lag meine Vermutung richtig, dass der Typ gepennt hat.

>>>Ja, da hätten 2 Autos nebeneinander gepasst. Bremsspuren waren keine da, nicht bei mir, nicht bei ihm. Er ist halt erst bisschen weitergefahren und hat dann normal abgebremst. <<<

Somit ist ebenfalls bewiesen, dass er NICHT berechtigt war, soweit in der Mitte zu fahren.

Ich würde abwarten welche Dimensionen der Schaden hat. Bei über 500 € würde ich darüber nachdenken das anzuklagen. Die Chancen stehen eigentlich sehr gut, wenn du gut reden kannst...

Fakt ist aber jetzt: Du bist unschuldig und hast ihm NICHT die Vorfahrt genommen. Jetzt musst du nur noch beweisen oder die Zähne zusammenbeißen und den Schaden bezahlen.

Lizzard

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14.04.2006, 22:03 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

"Fakt ist aber jetzt: Du bist unschuldig und hast ihm NICHT die Vorfahrt genommen. Jetzt musst du nur noch beweisen oder die Zähne zusammenbeißen und den Schaden bezahlen."
.
.
.
"Er ist schuldig... und die Vorfahrt hat er auch mißachtet. "

Aha, und auf wen kann sich der TE nun verlassen?? Ich rate dir, oweia, das Forum hier erstma zu ignorieren, da hier jeder ne andere Meinung hat.
Gehe am Besten zum Anwalt, der kann dir wirklich weiterhelfen!

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14.04.2006, 22:17 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

>>>Aha, und auf wen kann sich der TE nun verlassen??<<<

Auf niemanden. Nichtmal auf den Anwalt.
Wenn du dich vor Gericht in Widersprüche drängen lässt und nicht klar bei deiner Schilderung bleibst, kannst du oft nur wenig oder garnix erreichen.

Was ich damit sagen will. Traut er sich nicht zu klagen, soll er's sein lassen.

>>>ist das hier Rechtsberatung ?? <<<

Nö, ich habe nur gesagt, was ich tun würde. Ob er dies genauso macht, ist seine Sache ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ohweia
15.04.2006, 12:14 Uhr

zu: Vorfahrt missachtet?

Vielen Dank auf jeden Fall bis jetzt.
Ich werde erstmal jetzt die nächsten Entwicklungen abwarten und dann entsprechend handeln.

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Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

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Das Halten bis zu 3 Minuten

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Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

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Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

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Wenn die Radfahrerin

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- am Ende des Radwegs anhält

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten