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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern banane1
29.03.2006, 18:09 Uhr

Ist das zugelassen?

Hallo,

ich habe bei mir noch ein Bremslicht rumliegen (in etwa so: http://www.m-co-motorcycles.de/malteser-led3.jpg , nur mit rotem Glas)

Ich plane das hinten in mein Fahrzeug (auf die Kofferraumabdeckung) zu montieren .. so quasi als zusätzliches Bremslicht.

Auf dem Glas ist keine Nummer bzw. hab auch keine ABE dafür .. ist das zugelassen dass einfach so anzubasteln (wenn es eingeschaltet ist bzw. wenn es einfach nur so angebracht ist)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.03.2006, 18:41 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

Also ich seh darin nur das "Eiserne Kreuz", welches heutzutage bei der Bundeswehr immer noch als Logo zum Einsatz kommt.

Zulässig als Bremslicht ist das Ding trotzdem nicht => unzulässige lichttechnische Einrichtung, da keine Prüfzeichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern banane1
29.03.2006, 19:11 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

jo, dass denke ich eben auch - aber wie siehts aus wenn ich es einfach nur montiere und es nicht anschließe - also einfach nur als dekoration drinne hab ... falls mich ein polizist damit anhält und mir was vom dritten reich erzählen will, klär ich ihn eben auf - genau wie kahleberger. denn wenn man keine ahnung hat, einfach mal die ****** halten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
29.03.2006, 19:32 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

... welches ich hier nicht weiter vertieft wissen möchte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B

Weil die Fahrbahn glatt ist

Weil die Sicht durch die Kurve behindert ist

Weil die Fahrbahn durch den falsch parkenden Pkw verengt ist