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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shaka
25.03.2006, 00:31 Uhr

Bitte helft mir ich hab angst

Also ich hab mein autoführerschein im juli 2004 gemacht.

Im Januar 2005 wurde ich denn mit meinem roller in eine mausefalle reingerufen und die haben dann festgestellt das meine bremse zuviel spiel hatte und der spiegel war auf der falschen seite. darauf hin hab ich im märz einen brief bekommen (unten ist der link dazu) mit 75€ strafe seit dem hab ich nix mehr gehört oder bekommen und nu iss 1 jahr vergangen meine probezeit endet vorraussichtlich in 3 monaten was passiet jetzt ... ?

hier hab ich diesen text gelesen :
Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?
Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...


aber wie soll das weiter gehn ?
wenn die vorraussichtliche probezeit um ist dann kann ich mir doch nie sicher sein das ich die probezeit um hab


die links zu dem Brief:
http://sph-server.de/spandauonline/Bild.jpg

http://sph-server.de/spandauonline/Bild2.jpg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
25.03.2006, 08:53 Uhr

zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?

Ich würde mir da keine allzugroßen Hoffnungen machen, die Aufforderung kommt ganz sicher noch nach. Wird wohl erst noch mit dem Punkteregister in Flensburg abgeglichen, und dann seperat zugestellt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.03.2006, 12:31 Uhr

zu: Bitte helft mir ich hab angst

Meiner Meionung nach wird da nix kommen, da fast alle Zuwiderhandlungen gegen die StVZO, wie zB defekte Bremsen oder falsch angebrachte Spiegel B- Verstöße und damit nicht probezeitrelevant sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
25.03.2006, 12:56 Uhr

zu: Bitte helft mir ich hab angst

Das war nur ein Verstoß nach Katalog B.
Bremsen und Spiegel werden wegen Tateinheit als ein Verstoß gerechnet.
Also noch mindestens drei Monate absolut sauber bleiben und alles ist gut.

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Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

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Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Am Fußgängerüberweg nicht überholen