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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hypocrisy
24.03.2006, 17:22 Uhr

Spritzschutzlappen Pflicht?

Hab mal wieder ein kleines Problem.

Hab meinen hinteren rechten Spritzschutzlappen verloren.Nun hab ich am Montag die HU beim TÜV.Ich würde mir sicherlich nen neuen Lappen dranbauen,den aber im Inet günstig erstehen (10€ statt 40€ beim Händler...).Dieser wäre natürlich nicht rechtzeitig bis Montag da.Also kann es da Probleme geben,wenn ein son Ding fehlt?Hab im Inet rumgelesen und bin nun der Meinung,bei Autos wäre das kein Pflichtteil.Allerdings was definitives hab ich da noch nicht gefunden.Wäre schön wenn da jemand was zu sagen könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.03.2006, 17:44 Uhr

zu: Spritzschutzlappen Pflicht?

Wenn die Dinger nachgerüstet wurden, dann kannst du sie auch wieder entfernen. Ist eine Spritzschutzvorrichtung dagegen ab Werk montiert (wie es bei vielen Motorrädern der Fall ist), dann könnte man die als Bestandteil der Betriebserlaubnis ansehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.03.2006, 21:51 Uhr

zu: Spritzschutzlappen Pflicht?

Wenn Du überflüssige Diskussionen sparen möchtest, dann mach den linken vor der Untersuchung auch noch ab und montier die Dinger erst wieder, wenn Du wieder zwei besitzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hypocrisy
25.03.2006, 17:01 Uhr

zu: Spritzschutzlappen Pflicht?

Ne,die Teile waren vom Werk aus dran.Aber wenn die Teile nicht wirklich prüfungsrelevant sind,kann man ja sagen dass man die vor kurzem erst verloren hat und nachrüsten wird,ohne dass es Zoff gibt.Müsste ja dann das Prinzip sein wie nen Lackkratzer oder ne kleine Delle,n Schaden rein kosmetischer Art.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hypocrisy
26.03.2006, 17:23 Uhr

zu: Spritzschutzlappen Pflicht?

Kann da sonst niemand was zu sagen?

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Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

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