Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AbiAb
18.03.2006, 20:49 Uhr

Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

Hallo! Ich habe eine Frage.
Ich habe meine Theorieprüfung zwar mit 0 Fehlerpunkten bestanden aber will dennoch trotzdem mal so wissen, wie viel die Kosten des nicht Bestehens der ,,ersten´´ praktischen Prüfung sind?
Habt ihr eine Ahnung?
Und muss man wirklich in den 2 Wochen, die man warten muss bis wann die zweite prak. prüfung macht wieder 5 Normalfahrten machen?

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
19.03.2006, 11:52 Uhr

zu: Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

Es kostet auf jeden Fall ordentlich.

Ein Freund von mir ist vor ein paar Monaten durchgefallen, hat jemanden die Vorfahrt genommen.

Und insgesamt musste er rund 300 EURO zahlen, um die Prüfung nochma zu machen.

Es sind rund 70 EURO für den TÜV und je nach Fahrschule auch so 100-150 EURO für die Prüfung (Warum auch immer das so viel ist...)
Und noch ein paar Extrafahrstunden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sille
19.03.2006, 15:15 Uhr

zu: Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

Ich bin auch bei der erste Praktische Prüfung durchgefallen.
Mein Fahrlehrer meinte ich brauche keine 5 Stunden mehr, da er fand dass ich gut fahre und es wirklich "blöde" Fehler waren, die er nicht mit mehr übern konnte. Wollte selber doch unbedingt noch 5 Stunden fahren, da ich einfach selber sicher sein wollte dass ich das nächste mal nicht andere "blöde" Fehler machen wird. Auch einen blöde Fehler zeigt dass mann unter Druck nicht mehr ausreichend gut fahren kann. Es sind vielleicht keine schlimme, gefährliche Fehler, aber ausreichend viel sollte doch automatisiert sein vor mann allein auf der Straße geht, so dass man alle Aufmerksamkeit für der Verkehr hat. Mindestens 5 Stunde finde ich super, natürlich braucht mann nicht nur die Fehlersituation zu übern, einfach rumfahren und damit sicherheit gewinnen und wieder jedesmal mit neue Situationen konfroniert werden kann sehr hilfreich sein.

Der blöde Fehler war beim einparken. Dies hat weniger gut geklappt wie immer während der Fahrstunde, und dann habe ich ein Blackout bekommen, wusste nicht mehr wie zu korrigieren, könnte nicht mehr logisch denken und habe dann alles was ich immer richtig gemacht hab falsch gemacht, wie zB. Verkehr beobachten. Bin dann eigentlich durchgefallen auf irgendwas dass ich konnte während Fahrstunde, aber anscheinend nicht unter Stress.

Kosten ca. 310 Euro, 5 fahrstunden, 1x Praxis, 1x Tüv. Auf Fahrstunden wurde ich nicht sparen, ein zweites mal durchfallen wird noch viel teuerer sein als ein par Fahrstunde. Und wenn mann noch mal durchfallt macht mann sich selbst Vorwürfe auf den Fahrstunde verzichtet zu haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
21.03.2006, 18:21 Uhr

zu: Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

Servus!

Ich bin 2x in der praktischen Prüfung durchgefallen und hab dafür ungelogen 900 € gezahlt. Weil an meiner Fahrschule bei nicht bestehen der Prüfung nochmal die halbe Grundgebühr verlangt worden ist.
Das geht ganz schön ins Geld. Pro Prüfung inkl. 5 FS, 450 €.
Also lies am besten mal das kleingedruckte im Vertrag.
Ich spreche aus Erfahrung, nicht das dich im Fall der Fälle der Schlag trifft.! *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
21.03.2006, 19:22 Uhr

zu: Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

@sonhol
Nein nein, ich hab schon richtig gelesen, siehe auch meinen Beitrag vom 07.07.05

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.03.2006, 23:01 Uhr

zu: Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

@ Lisa98:
Ich hatte dir ja schon im Juli 2005 das gesagt, was Holger auch sagt. Mittlerweile bist du noch ein weiteres Mal durchgefallen und lässt dir schon wieder ungerechtfertigt einen Teilgrundbetrag aus der Tasche ziehen. Selbst schuld ...

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=13143&a
mp;forum=1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
22.03.2006, 00:20 Uhr

zu: Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

»dann lies mal den punkt 3 in den allgem. gesch.bed. der fahrschulen.
da steht eindeutig das es unzulässig ist.«


AGB sind kein Gesetz, jede Fahrschule trifft eigene Vertragsvereinbarungen.
Die AGB von Lisa's Fahrschule liegen uns leider nicht vor. Sonderlich kundenfreundlich sind sie aber offenbar nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
22.03.2006, 11:01 Uhr

zu: Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

» die besagt eben, dass ein teilgrundbetrag nach einer versemmelten prakt. prüfung nicht zulässig ist«

So wie Du das zitierst steht das gar nicht da!

In der Anlage 5 zur DV-FahrlG, das ist das Muster des Preisaushanges - worauf Du Dich offenbar beziehst - steht:

- bei Nichtbestehen der Prüfung und weiterer Ausbildung

Von Unterscheidung zwischen theoretischer und praktischer Prüfung kein Wort.

Wie gesagt, kundenfreundlich ist es sicherlich nicht, aber es ist auch nicht rechtswidrig. Bleibt nur allen Fahrschülern zu raten, das Kleingedruckte genau zu lesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
22.03.2006, 19:29 Uhr

zu: Kosten beim nicht bestehen der ersten prakt. Prüfung

Inzwischen hab ich meinen Schein ja Gott sei Dank in der Tasche. Und ja, ich war anscheinend so blöd und hab was gezahlt was ich angeblich hätte sparen können... Dumm gelaufen. Ist ja jetzt auch schon über ein Jahr her.
Ich kann mir aber nicht vorstellen dass eine der größten Fahrschulen in der Stadt sowas einfach bringen kann. Also muss das wohl irgendwie rechtens sein...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird