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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HarryAngel
18.03.2006, 01:09 Uhr

Welche Versicherung gilt?

Hi,
hoffe,es ist im richtigen Topic,also folgende Situation:
Ich hol heute zwei Möbelstücke ab und miete dazu,da das zwei riesen Dinger und ich hab dazu normal nen Sprinter (also quasi nen LKW-ähnliches Auto,bloss hinten viel Platz).Ich fahr das nach hause und dann passierts,ich ecke beim rechts abbiegen mit meinem rechten hinteren Teil an ein anderes Auto.Dort ist nun vorne auf der Fahrerseite nen paar Kratzer und Lackschäden.Unfall bei demjenigen natürlich gemeldet.Er lässt dies begutachten bzw. in Ordnung und bringt dann das ganze zu mir. Nun kommt es:
In dem Vertrag,wo man vor der Benutzung des Sprinters unterschreiben musste,stand: Bei Beschädigung des Sprinters wird bei Unfall eine Selbstbeteiligung von 550 Euro fällig.
Jedoch ist an diesem Sprinter keine Beschädigung,sondern nur an dem anderen Auto.Davon stand nix da drin.Die von dem Möbelhaus wussten zunächst auch net so recht,wie das nun abläuft. Ist das nun ein Haftpflichtfall oder kommt das zur (Voll)Kaskoversicherung??
Weiss einer,wie das nun weiter abläuft......

Wäre supernett und wäre total dankbar für Hilfe!

DANKE

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18.03.2006, 16:27 Uhr

zu: Welche Versicherung gilt?

Danke erstmal für die Antworten.....ich warte jetzt erstmal ab und schau dann mal,was so passieren wird......hoffe,dass das gut ausgeht ;)

Danke für die Hilfe

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20.03.2006, 18:53 Uhr

zu: Welche Versicherung gilt?

Hallo,also,ich hab ein kleines Update:
Also,heute kommt der Typi mit nem Kostenvoranschlag von sage und schreibe 1500-2000€........für ein paar Kratzer?Doch,der hat auch noch nen Austausch der Stoßstange quasi mitreingebracht,die werkstatt.....nun will der bei denen im Möbelhaus,wovon ich mit dem Sprinter den Mist gebaut hab......jedoch,was ist,wenn die sich weigern zu zahlen oda so?Was mache ich dann?

und noch was anderes:
Kann man theoretisch einspruch gegen so eine Begutachtung einlegen,weil ich mein,die Stoßstange wegen 2 Kratzern austauschen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Geschwindigkeit vermindern

Höchste Aufmerksamkeit

Bremsbereitschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung