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Das FAHRTIPPS-Forum
ich-bins
06.03.2006, 20:47 Uhr
Unfall auf der autobahn...
Hallo, wollte mich mal informieren, wie das bei mir so steht. hatte im november (noch Probezeit) nen unfall auf winterglatter fahrbahn, bin aber nur 20km/h gefahren und musste wegen einem unfall bremsen, da bin ich in die leitplanke gerutscht. hab dafür n ordnungsgeld von ca. 100 euro und 3 punkte kassiert. Da muss ich zur Nachschulung oder? bis jetzt hat sich da nämlich noch nix geregt... bitte um schnelle antwort :-)
durbanZA
06.03.2006, 20:56 Uhr
zu: Unfall auf der autobahn...
Was hat man Dir denn vorgeworfen? Nicht angepasste Geschwindigkeit?
Auf jeden Fall wurde von Dir ein A-Verstoß laut BKat begangen. Da ist eine Nachschulung fällig, außerdem ist Deine Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
Die Aufforderung zum Aufbauseminar kommt allerdings nichtz von der Bußgeld- sondern von der Führerscheinstelle und kann ein paar Monate auf sich warten lassen, da die nicht an irgendeine Frist gebunden ist.
ich-bins
06.03.2006, 21:07 Uhr
zu: Unfall auf der autobahn...
die haben mir "den wetterverhältnissen nicht angepasste geschwindigkeit vorgeworfen".
was bekommt man denn in dem aufbauseminar alles beigebracht?
Pascal
06.03.2006, 21:12 Uhr
zu: Unfall auf der autobahn...
"was bekommt man denn in dem aufbauseminar alles beigebracht? "
Ich war noch nie dabei. Da es aber eine Strafmaßnahme ist, wird sich der Lerneffekt in Grenzen halten, denke ich...
Lizzard
06.03.2006, 21:36 Uhr
zu: Unfall auf der autobahn...
Kreuzte an, dass du die Strafe nicht akzeptierst und schilderst deine Situation. 20 Kmh überhöhte Geschwindigkeit...
Jane, ist klar... Da wär eventuell nen Verwarngeld angebracht, aber keine 3 Punkte etc. Die haben nen Rad ab. Lass dir das nicht gefallen und geh zu nem Anwalt.
Mit den 20 Kmh musst du in den Anhörungsbogen unbedingt reinschreiben.
Grüße
Lizzard
rizzo
06.03.2006, 22:12 Uhr
zu: Unfall auf der autobahn...
> Da es aber eine Strafmaßnahme ist, wird sich
> der Lerneffekt in Grenzen halten, denke ich...
öhm. Ein Aufbauseminar eine Strafmaßnahme? Da hat aber jemand nicht aufgepasst in der FS. Das lässt mich doch gleich mal an der charakterlichen Eignung zweifeln. Selbstverständlich ist die "Strafmaßnahme" nur das Bußgeld, beim Aufbauseminar gehts _nur_ darum, zu lernen, wie man sich ordentlich im Straßenverkehr verhält (in soweit am ehesten mit ner Maßregel zur Besserung und Sicheruung zu vergleichen). im konkreten Fall würd ich mir (quasi: "ausnahmsweise") schon mal überlegen, ob sich nicht ein Widerspruch lohnt, wenn es denn wirklich 20 km/h auf der AB waren. Dazu weiß -> Anwalt des Vertrauens <- mehr. M.E. hier gut investiertes Geld.
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