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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dirk30926
24.02.2006, 01:13 Uhr

Wendevorgang gewaltsam abgebrochen...

Hallo,

wie die Ãœberschrift schon sagt...
Letztes Jahr im Mai hatte ich einen Unfall auf einer Kreisstrasse (Innerorts).
Das ganze lief wie folgt ab:

Zuerst musste ich an einer rotzeigenden Ampel anhalten. Als diese dann grün zeigte und ich losfuhr, bekam mein Beifahrer eine SMS, waraufhin wir nochmal zurück gemusst hätten.
Also wollte ich zuerst auf die Linksabbiegerspur, die aber besetzt war. Ich wollte nun nicht anhalten und den rückwärtigen Verkehr damit ausbremsen, also hab ich gedacht: "Versuch´s mit der Einfahrt zum Kraftwerk (rechts)."
Allerdings war ich an dieser auch schon fast vorbei, und ich wollte nicht zu hart bremsen, weil dies wiederum den rückwärtigen Verkehr gefährdet hätte...
Also bin ich im Endeffekt doch nur langsamer geworden (den Blinker links gesetzt) und kam letztendlich doch zum stehen.
Der rückwärtige Verkehr hat meine Absicht erkannt und hat hinter mir gewartet, während ich die Linksabbieger passieren ließ. Ich überzeugte mich vorschriftsmässig davon, dass kein Gegenverkehr kam und auch, dass kein Fahrzeug aus der Starsse, die in die Hauptstrasse mündet, auf der ich stand, kam.
Als die Linksabbieger weg waren und auch sonst keine Gefahr zu drohen schien, bin ich langsam angefahren und hab nochmal den Schulterblick in Richtung Linksabbiegerspur gemacht.
In diesem Moment kam ein schwarzer Schatten an mir vorbeigeflogen....
Ein schwarzer Pickup, dessen Fahrer die Kolonne, die ich verursacht hatte, auf der Linksabbiegespur überholte.
Er schleuderte nach dem Aufprall noch fast 60 Meter weiter und kam in entgegengesetzter Fahrtrichtung zum stehen.

Er sagte bei der Polizei und offensichtlich auch bei seiner Versicherung aus, er wollte links abbiegen.

Ich habe aber 3 voneinander unabhängige Zeugen, die zu meinen Gunsten ausgesagt haben.
Dazu kommt noch der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat. Er ist auch der Meinung, das der Pickup viel zu schnell unterwegs gewesen sein muss...

Die Sache ist noch immer vor Gericht. Die Richterin hat nun ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches den Unfallhergang rekonstruieren soll.
Sie hat allerdings schon angedeutet, dass sie mir eine Teilschuld aufdrücken will.

Ich frage mich, ob das so OK ist....

Immerhin habe ich meine Pflicht der besonderen Vorsicht erfüllt. Ich konnte ja nicht ahnen, dass jemand die Linksabbiegespur zur Überholspur zweckentfremdet.

Ich bin für jeden Rat dankbar!!!
Und noch mehr, wenn ich vielleicht ein Gerichtsurteil durch Eure Hilfe finden würde.

Danke schon im vorraus

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24.02.2006, 08:56 Uhr

zu: Wendevorgang gewaltsam abgebrochen...

"Ich frage mich, ob das so OK ist....

Immerhin habe ich meine Pflicht der besonderen Vorsicht erfüllt. Ich konnte ja nicht ahnen, dass jemand die Linksabbiegespur zur Überholspur zweckentfremdet."

Ich denke, mit einer Teilschuld ist das schon ok. Schließlich hat er ja nicht nur die Linksabbiegerspur zweckentfremdet, sondern Du auch die Geradeasfahrerspur, oder? Du hättest Dich rechtzeitig einordnen müssen bzw. den Wendevorgang auf später verschieben und den Pfeilen auf der Fahrbahn folgen müssen. Das alles entschuldigt zwar nicht das Verhalten des Pickupfahrers, aber belegt, daß Du an dem Unfall nicht unschuldig bist.
Außerdem, wo war der Pickup, als Du in den Spiegel bzw. über die Schulter geguckt hast? Im Allgemeinen tauchen Fahrzeuge nicht so ohne weiteres aus dem nichts auf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.02.2006, 12:11 Uhr

zu: Wendevorgang gewaltsam abgebrochen...

Ich habe die Schilderung zwar nicht verstanden, weil mir nicht klar ist, wie man beim Rechtsabbiegen mit einem Auto auf der Linksabbiegespur kollidieren kann, aber sicherlich wird das Gutachten den Sachverhalt besser aufklären können, als jede Spekulation hier im Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
25.02.2006, 13:53 Uhr

zu: Wendevorgang gewaltsam abgebrochen...

so ganz verstanden hab ich dich zwar auch nicht, aber dazu fällt mir diese schöne theoriefrage ein:

"was mach sie, wenn sie sich versehentlich falsch eingeordnet haben?"

a) ich versuche es trotzdem
c) ich fahre weiter und wende später

... so siehts wohl aus... obwohl ich wahrscheinlich (ohne die situation genau zu kennen) genauso wie du gehandelt hätte...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

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Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen